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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #3631
    Banned
    Mitglied seit
    31.03.2009
    Ort
    Da wos schoen is
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    7.
    Beiträge
    701
    Du kannst noch klagen, aber so ab 1.10. laufen die letzten Fristen ab. Die Unis in Sachsen, SAchsen-Anhalt und BaWü kannste jetz nicht mehr verklagen,



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  2. #3632
    Ehemaliger User 05022011
    Guest
    Zitat Zitat von LilacAngel Beitrag anzeigen
    Ich glaube, so eine Klage sollte man sich wirklich sehr gut überlegen bzw. nur anstreben, wenn man auch was in der Hand hat. Also nicht einfach so, weil man sich halt mal beworben hat und es nix wurde. Ich denke, sonst kostet einen das nur sehr viel Geld.

    aber, ob du "was in der Hand hast" oder nicht, weißt du erst, wenn du (man kann es auch selbst machen! in Berlin z.B. liegen beim Verwaltungsgericht Klageformulare mit Erklärung aus, kann man sich auch schicken lassen, man sollte dann nur vorgeben gegen die Uni Berlin klagen zu wollen und dann kan man es auch für jede andere Uni verwenden, nur einfach Adresse des Gerichtes und Name Uni ändern ) oder dein Anwalt die Klage eingereicht hast und die Uni darauf erwidert - das Klageverfahren läuft nämlich so, dass im Kapazitätsverfahren der Kläger einfach pauschal "behauptet" die Uni hat die vorhandene Kapazität nicht ausgeschöpft, dann muss die Uni dem Richter darlegen, dass sie es doch getan hat - der prüft das dann alles und sagt "ja stimmt" oder "Nein stimmt nicht - Uni du hast noch freie Plätze, die musst du jetzt vergeben."( Achtung es werden nicht einfach nur die Plätze gezählt, sondern so eine Kapazitätsberechnung ist eine komplizierte Sache, die nach vielen Kriterien zu erfolgen hat) Dann sagt der Richter: "Aber, weil hier (z.B.) 900 Klagen vorliegen (es sind wirklich so viele!) und ich als Richter nur 13 freie Plätze gefunden habe, verpflichte ich dich Uni diese freien Plätze unter allen Klägern zu verlosen"



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  3. #3633
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    01.05.2009
    Beiträge
    357
    Zitat Zitat von Merle0711 Beitrag anzeigen
    @lilacangel
    da hast du absolut recht. klagen ist sooo teuer. ich habe mir abschätzen lassen was auf mich zukommt wenn ich gegen 10 hochschulen verliere und der anwalt meinte bis zu 10.000 euro ist da nichts seltenes. wenn man gewinnt ist es etwas weniger. ich habe glücklicherweise eine gute versicherung die einen großen teil der kosten übernimmt! sonst hätte ich das mal schön sein gelassen.
    Ich klage auch nur weil ich ein grenzgänger bin mit meinem 2,2 schnitt ist es durchaus möglich durch boni, tms und ws im adh einen platz in zahnmed zu bekommen(das möchte ich auch machen zahnarzt werden und NICHT etwa wechseln zu human), jedoch will es bei mir nicht reichen. und jetzt habe ich meinen stolz überwunden und gesagt bevor der doppelte jahrgang kommt brauche ich einen studienplatz.
    Klagen ist keine Garantie aber durchaus eine Möglichkeit
    Ich wünsch dir auf jeden Fall, dass das irgendwie klappt!!
    Wann kommt denn eigentlich der doppelte Jahrgang hier in Hessen? 2013 oder? Denn G8 wurde ja erst vor nicht so langer Zeit eingeführt für die 5. Klassen. Ich frage nur, weil ich gerade dachte, dass womöglich nächstes Jahr schon ein doppelter Jahrgang hier in Hessen bestehen würde... nicht gut für die Bewerberzahlen.
    Wie lange dauert denn deine Klage bzw. gegen wieviele Unis hast du sie gerichtet? 10.000 Euro ist echt krass -.-



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  4. #3634
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    01.05.2009
    Beiträge
    357
    Zitat Zitat von Khiri Beitrag anzeigen
    aber, ob du "was in der Hand hast" oder nicht, weißt du erst, wenn du (man kann es auch selbst machen! in Berlin z.B. liegen beim Verwaltungsgericht Klageformulare mit Erklärung aus, kann man sich auch schicken lassen, man sollte dann nur vorgeben gegen die Uni Berlin klagen zu wollen und dann kan man es auch für jede andere Uni verwenden, nur einfach Adresse des Gerichtes und Name Uni ändern ) oder dein Anwalt die Klage eingereicht hast und die Uni darauf erwidert - das Klageverfahren läuft nämlich so, dass im Kapazitätsverfahren der Kläger einfach pauschal "behauptet" die Uni hat die vorhandene Kapazität nicht ausgeschöpft, dann muss die Uni dem Richter darlegen, dass sie es doch getan hat - der prüft das dann alles und sagt "ja stimmt" oder "Nein stimmt nicht - Uni du hast noch freie Plätze, die musst du jetzt vergeben."( Achtung es werden nicht einfach nur die Plätze gezählt, sondern so eine Kapazitätsberechnung ist eine komplizierte Sache, die nach vielen Kriterien zu erfolgen hat) Dann sagt der Richter: "Aber, weil hier (z.B.) 900 Klagen vorliegen (es sind wirklich so viele!) und ich als Richter nur 13 freie Plätze gefunden habe, verpflichte ich dich Uni diese freien Plätze unter allen Klägern zu verlosen"
    Achso. Hmm, aber sollte die Uni nachweisen, dass sie wirklich alle Kapazitäten ausgeschöpft hat, habe ich im Grunde ja verloren. Da würden dann auch alle Kosten auf mich zukommen, richtig? Kann man natürlich vorher nie wissen, ob die Unis die Kapazitäten komplett ausgeschöpft haben oder nicht, d.h. ob sich eine Klage in dem Fall lohnt oder nicht.



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  5. #3635
    Ehemaliger User 05022011
    Guest
    doppelte Jahrgänge kommen nächstes JAhr aus mehreren Bundesländern und da sie meisten sich ja bundesweit bewerben, wird sich das leider auf die gesamte Bewerbungssituation auswirken



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