Das heißt genau?
Meiner Kenntnis nach kannst du an der Uni, an der du dich eingeklagt hast, keinen regulären Platz bekommen - denn de iure hast du bereits einen Vollzeitstudienplatz.
Sofern allerdings die Hochschule NICHT dagegen vorgeht, hast du nach Verstreichen der Einspruchsfrist Ruhe.
Wie lang diese Frist ist, kann dir dein Anwalt sagen (müsste einen Monat betragen).
Achja, bezüglich deiner eingangs gestellten Frage:
Für ein Parallelstudium gelten oft andere Regeln als für ein Erststudium.
Wenn ich das richtig sehe, ist Medizin aber dein Parallelstudium - die gesamten Zahlungsmodalitäten musst du tatsächlich direkt mit dem Studiendekanat abklären, denn dieser Fall ist extrem selten, hier im Forum (oder irgendwo sonst ^^) dürfte es nicht viele Leute geben, die damit Erfahrung haben.
Bissl arrogant, findeste nicht?
Wenn man schon so unselbstständig ist und Fragen in nem öffentlichen Forum klären will, muss man leider leider auch damit rechnen, dass man vllt darüber hinaus noch ein paar Anregungen bekommt, deren Inhalt einem evtl nicht passt.
Mir (und wahrscheinlich allen anderen auch) isses schnurzpiepegal, ob du mit deiner Strategie auf die Nase fällst oder nicht, wir haben dir nurn paar gutgemeinte Ratschläge erteilt.
Sorry, wenn das nu zickig rüberkommt, aber mich ärgert sowas immer.
Hallo,
schon einer was von Marburg gehört?!?!!
Liebe Grüße