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  1. #16
    C/O Seniorenwohnheim
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    Zitat Zitat von zweistein
    Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium.
    herrlich diese Gedankenspiele, lasst mich ein bischen rumphantasieren, spätestens am Mittwoch holt mich das nächste Präpkurs-Testat wieder auf den Boden der Tatsachen zurück ...

    Würde das in meinem Fall bedeuten, dass ich als gelernter Dipl-ing (FH) den Dr.med. führen darf sobald die Promotion abgeschlossen ist? Nur so interessehalber, wäre halt ein weiterer Grund für eine Feier und man soll ja feste Feiern oder so ..



  2. #17
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wobei ich grade genau da drinstecke: Zwischen Ende des Studiums mit Examen, beantragen der Approbation und Verteidigung der Diss. Ein Anruf bei unserem Promotionsbüro ergab im übrigen, dass die die Approbation haben wollen. Das Examenszeugnis reicht denen nicht.



  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von M. Cremaster
    herrlich diese Gedankenspiele, lasst mich ein bischen rumphantasieren, spätestens am Mittwoch holt mich das nächste Präpkurs-Testat wieder auf den Boden der Tatsachen zurück ...

    Würde das in meinem Fall bedeuten, dass ich als gelernter Dipl-ing (FH) den Dr.med. führen darf sobald die Promotion abgeschlossen ist? Nur so interessehalber, wäre halt ein weiterer Grund für eine Feier und man soll ja feste Feiern oder so ..
    Soweit ich weiß ist die Voraussetzung für die Promotion ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder einer 'normalen' Hochschule. An Fachhochschulen kann man doch nicht promovieren. Oder doch?

    Außerdem gehe ich mal davon aus, dass man nur im Bereich der Fächer promovieren kann, in dem man auch sein Studium abgeschlossen hat.

    Ich als Dipl.- Phys. dürfte zwar auch eine Diss. in einer anderen Naturwissenschaft anfertigen (z. B. in physikalischer Chemie) um den Dr. rer. nat. zu bekommen, aber ob ich auch mit einer statistischen medizinischen Arbeit in der medizinischen Fakultät zur Promotion zugelassen würde und Dr. med. werden könnte? Wohl nicht. Hätte aber auch kein Interesse daran.



  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Sebastian1
    Wobei ich grade genau da drinstecke: Zwischen Ende des Studiums mit Examen, beantragen der Approbation und Verteidigung der Diss. Ein Anruf bei unserem Promotionsbüro ergab im übrigen, dass die die Approbation haben wollen. Das Examenszeugnis reicht denen nicht.
    Verstehe ich nicht. Wie begründen die das denn?
    Ich kenne Leute, die Dr. med. sind, aber nicht approbiert, weil sie keine Lust auf den AiP hatten und deshalb die Medizin sofort nach Abschluss des Studiums (dem 3. Stex) aufgegeben haben.



  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Lava
    Z.B. Freiburg. Einreichen, Kolloq halten, geht alles vor Abschluss des Studiums.
    Ja schon, aber man darf sich vor Abschluss des Studiums trotzdem nicht Dr. med. nennen, weil einem die Promotionsurkunde (die zwingende Voraussetzung für das Führen des Doktortitels ist) erst nach abgeschlossenem Studium überreicht werden darf. Somit ist die Promotion bis Studienende nicht abgeschlossen, auch wenn man mit Doktorarbeit und Verteidigung durch ist, und die Promotionsurkunde wird auch nicht auf das Verteidigungsdatum "rückdatiert" werden.

    Zitat Zitat von M. Cremaster
    Würde das in meinem Fall bedeuten, dass ich als gelernter Dipl-ing (FH) den Dr.med. führen darf sobald die Promotion abgeschlossen ist?
    Du meinst, falls du deine medizinische Doktorarbeit noch während der Klinik fertigstellst und verteidigst? Nein, dann darfst du dich trotzdem nicht vor Abschluss des Medizinstudiums Dr. med. nennen. Du könntest höchstens zum Doktor der Humanbiologie (oder welchen Titel auch immer die jeweilige med. Fakultät an Nichtmediziner verleiht) promovieren.

    Gruß,
    SuperSonic



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