Z.B. Freiburg. Einreichen, Kolloq halten, geht alles vor Abschluss des Studiums.
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"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Sorry, aber ich kann deinen Ausführungen nicht so ganz folgen. Auf der einen Seite schreibst du, man darf den Doktortitel bereits vor der Approbation tragen auf der anderen Seite schreibst du Promotion vor der Approbation geht nicht. Das eine schließt das andere ja wohl mehr oder weniger aus?!Zitat von SuperSonic
Z.B in Freiburg und in Ulm kann man die Vorläufige Promotion beantragen, dann macht man das Promotionsverfahren bis zum mündlichen Kolloquium durch, die Urkunde erhält man aber erst nach der Approbation.
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium. Deshalb darf Eure Promotionsurkunde erst nach dem bestandenen dritten Stex bzw. Hex ausgestellt werden. Das ist aber nicht identisch mit der Approbation.Zitat von Hellequin
Nachtrag:
Die Möglichkeit, die Approbation direkt nach dem Abschluss des Studiums zu beantragen, gibt es hierzulande erst seit der Abschaffung des AiP und des Medizinalassistenten. Früher lagen zwischen dem Abschluss des Studiums und der Approbation mindestens 18 Monate.
Geändert von zweistein (25.11.2007 um 19:09 Uhr)
Achso, jetzt verstehe ichs.Zitat von zweistein
Wobei es ja praktisch zwischen dem bestehen des Hex und der anschließenden Erteilung der Approbation, zumindestens rein gefühlsmäßig für mich keinen großen Unterschied gibt. Aber nach gestzeslage dürftest du damit wohl recht haben.
Du kennst dich verdächtig gut mit Beamtenlogik aus.
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Das ist aber erst seit drei Jahren so.Zitat von Hellequin
Außerdem ist keiner gezwungen, die Appr. zu beantragen. Kostet schließlich was und wenn nach dem Studium gar nicht als Arzt arbeiten will, kann man sich das sparen.
Du darfst Dich dann zwar 'Dr. med.' nennen, aber nicht 'Arzt'.