teaser bild
Seite 3 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 30
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    unsensibel Avatar von Lava
    Registriert seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.076
    Z.B. Freiburg. Einreichen, Kolloq halten, geht alles vor Abschluss des Studiums.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #12
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Registriert seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von SuperSonic
    Das Führen des Doktortitels ist unabhängig von der Approbation! Sobald dir die Promotionsurkunde ausgehändigt wurde, darfst du dich Dr. med. nennen, aber nicht "Arzt". Erst nach erfolgter Approbation darf man sich als Arzt bezeichnen. Und wenn man zuvor promoviert hat, wird auf der Approbationsurkunde der Dr. med. aufgeführt.

    An welcher Uni kann man angeblich schon vor Abschluss des Studiums die Promotion abschließen?

    Gruß,
    SuperSonic
    Sorry, aber ich kann deinen Ausführungen nicht so ganz folgen. Auf der einen Seite schreibst du, man darf den Doktortitel bereits vor der Approbation tragen auf der anderen Seite schreibst du Promotion vor der Approbation geht nicht. Das eine schließt das andere ja wohl mehr oder weniger aus?!

    Z.B in Freiburg und in Ulm kann man die Vorläufige Promotion beantragen, dann macht man das Promotionsverfahren bis zum mündlichen Kolloquium durch, die Urkunde erhält man aber erst nach der Approbation.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.01.2007
    Beiträge
    236
    Zitat Zitat von Hellequin
    ... Auf der einen Seite schreibst du, man darf den Doktortitel bereits vor der Approbation tragen auf der anderen Seite schreibst du Promotion vor der Approbation geht nicht. Das eine schließt das andere ja wohl mehr oder weniger aus?!

    Z.B in Freiburg und in Ulm kann man die Vorläufige Promotion beantragen, dann macht man das Promotionsverfahren bis zum mündlichen Kolloquium durch, die Urkunde erhält man aber erst nach der Approbation.
    Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium. Deshalb darf Eure Promotionsurkunde erst nach dem bestandenen dritten Stex bzw. Hex ausgestellt werden. Das ist aber nicht identisch mit der Approbation.

    Nachtrag:
    Die Möglichkeit, die Approbation direkt nach dem Abschluss des Studiums zu beantragen, gibt es hierzulande erst seit der Abschaffung des AiP und des Medizinalassistenten. Früher lagen zwischen dem Abschluss des Studiums und der Approbation mindestens 18 Monate.
    Geändert von zweistein (25.11.2007 um 19:09 Uhr)



  4. #14
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Registriert seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von zweistein
    Voraussetzung für die Promotion und das Führen des Doktortitels (sofern es kein Dr. h. c. ist) ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium. Deshalb darf Eure Promotionsurkunde erst nach dem bestandenen dritten Stex bzw. Hex ausgestellt werden. Das ist aber nicht identisch mit der Approbation.
    Achso, jetzt verstehe ichs.
    Wobei es ja praktisch zwischen dem bestehen des Hex und der anschließenden Erteilung der Approbation, zumindestens rein gefühlsmäßig für mich keinen großen Unterschied gibt. Aber nach gestzeslage dürftest du damit wohl recht haben.

    Du kennst dich verdächtig gut mit Beamtenlogik aus.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.01.2007
    Beiträge
    236
    Zitat Zitat von Hellequin
    Wobei es ja praktisch zwischen dem bestehen des Hex und der anschließenden Erteilung der Approbation, zumindestens rein gefühlsmäßig für mich keinen großen Unterschied gibt.
    Das ist aber erst seit drei Jahren so.

    Außerdem ist keiner gezwungen, die Appr. zu beantragen. Kostet schließlich was und wenn nach dem Studium gar nicht als Arzt arbeiten will, kann man sich das sparen.
    Du darfst Dich dann zwar 'Dr. med.' nennen, aber nicht 'Arzt'.



Seite 3 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook