Die Sache ist komplex:
Sie haben zwar starke Schmerzen, *FALLS* sie aber eine ISG Blockierung haben sollten (was ja erstmal so nicht erwiesen ist), ist das keine bedrohliche Erkrankung, zumindest nicht akut.
In solchen Fällen haben Kassenärzte tatsächlich einen Ermessensspielraum.
Ferner gibt es auch einen im Vertragsartztrecht verankerten Organisationsschutz der Praxistätigkeit: Der Arzt ist nicht verpflichtet Patienten anzunehmen, die er zeitlich nicht mehr schaffen kann, ja ... die Kv'en PRÜFEN die Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte auf Plausibilität des Zeitbedarfes der an einem Tag abgerechneten Leistungen versus der Sprechstundenzeit.
So und jetzt kommts: Notfälle sind davon natürlich ausgenommen.
Und nun besteht das einzige Problem darin, dass es in D keine vollständig rechtsverbindliche Definition für "Notfall" gibt - und auch vermutlich nicht geben kann.
Einig ist man sich nur dort, wo akute Lebensbedrohung oder eine akute Verschlechterung zu befürchten ist.
Ich müsste das recherchieren, meine mich aber sehr genau zu erinnern, dass zb im Vertragsärztlichen Regelwerk einiger Kv'en wörtlich steht:"Schmerzen, auch starke, sind nicht per se ein Notfall".
Auf der anderen Seite steht im Ärztlichen Berufsrecht klipp und klar, dass es zu den Aufgaben von Ärzten gehört "Leiden zu lindern".
Es steht aber *nicht* drin wie schnell sie dies tun müssen wenn keine akute Bedrohung besteht. Sie sehen, es kommt also da auf den Einzelfall an, was auch Sinn macht, denn Krankheiten *lassen* sich nun mal nicht "reglementieren" so gerne die Verwaltungssesselpupser das auch hätten.
Das Vertragsarztrecht sagt darüber hinaus nur, dass die vertragsärztliche Versorgung "ausreichend, zweckmässig und wirtschaflich" zu sein habe, ist also butterweich.
Was mich weit mehr wundert ist, dass diese Praxen sich trauten sie erst gar nicht anzunehmen ohne dass der Arzt sich davon überzeugt hatte, welche Diagnose überhaupt vorliegt. Denn auf Ihre berichtete Diagnose/Verdacht muss er - bei allem Respekt - pfeiffen, da DARF er sich gar nicht drauf verlassen. Er *darf* aber - nach einer persönlichen Anamnese - auch telefonisch - entscheiden. Welche haftrechtlichen Dinge er sich damit möglicherweise auflädt ist dann sein Problem.
Die Gerichte achten heute besonders darauf, wie der Arzt sich bzgl der Dokumentation seiner Entscheidungen verhält und wie er jene absichert. Dh die differenzieren da inzwischen recht genau auf den Einzelfall.
Anders sieht es tatsächlich aus, wenn Sie in der Praxis mit Beschwerden auftauchen. Da gibt es bereits hochrichterliche Entscheidungen die dahin gehen, dass der Patient ja schon im "sinne eines konkret durchgeführten Hilfegesuches handelt" und der Arzt sich dann zumindest davon überzeugen muss, dass nichts akut bedrohliches vorliegt. Also der Doc muss sie dann anschauen. Er muss Sie aber nicht therapieren wenn er das nicht für nötig hätl auch muss er keinesfalls die Therapie wählen, die Sie wünschen.
Auch verlängerte Wartezeiten *in der Praxis* sind Ihnen dann zuzumuten, ganz einfach deswegen, weil - nach Ausschluss einer akut bedrohlichen Erkrankung - ja auch die anderen Patienten nicht dort sitzen weil sie gesund sind und einen Anspruch auf zeitgerechte Behandlung haben, insbesondere dann, wenn sie bestellt sind.
Ob das Verhalten der beiden Praxen allerdings sehr geschickt ist, sei dahingestellt. Zumindest bedenklich.
Polemisch gesagt: Ich gehe jede Wette ein, dass da eine Arzthelferin nach kurzem, entsetztem Blick auf den Tagesplaner allein entschieden hat
Diese Einstellung werden Sie eines Tages möglicherweise nochmal überdenken.Zitat von Flauscheding
Das würde ja eher das Vorgehen der beiden antelefonierten Praxen bestätigenAußerdem hab ich auch noch Pflichtveranstaltungen an der Uni, zu denen ich heute hin mußte. D.h. ich hatte heute nicht wirklich Zeit mich ein weiteres Mal mit den Damen zu "unterhalten" um dann doch weggeschickt zu werden. Und da ich darauf keinen Bock heute hatte, kämpf ich mich da nun selbst durch. Irgendwann wirds besser ....
Im übrigen schauts nach einer ISG Blockierung aus, Luxationen in diesen Gelenken sind Raritäten und bedürfen brutaler Gewalt. Das "einrenken" ist dabei ein Manöver was die beiden verkanteten Gelenkfacetten wieder löst.
Noch was: Rezidivierende ISG Blockaden sollten Anlass zu einer subtileren Diagnostik der unteren WS und des Beckens, einschliesslich Stand und Ganganalyse führen: Denn zuweilen sind sie Symptom einer ganz anderen zugrundeliegenden WS Störung.
WENN es eine ISG Blockade ist, was in keinster Weise erwiesen ist.
gruss, Avalanche