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Schau mal in die "Praktischen Hinweise" (blaues DIN A5-Heft). Auf Seite 6 ist's erklärt. Die ganz konkrete Berechnung kannst du über dein LPA vom IMPP erhalten - bringt aber nicht viel Erleuchtung, weil die Mitteilung, dass die Nachteilsausgleichsregelung im Einzelfall nichts gebracht hat, nach aller Erfahrung immer stimmt. Wenn du dann weißt, dass es für dich ganz, ganz knapp daneben gegangen ist, kannst du dich so richtig ärgern, nur: ändern lässt sich nichts!
Ciao Wäller