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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    steht denn bei der HUK auch der Prozentsatz drin, ab dem die volle Leistung bezahlt wird?
    Von der DÄV weiß ich, dass man (in eingeschränktem Umfang) in seinem Beruf weiter arbeiten kann. Wie sieht dies bei der HUK aus? Wichtig wäre für mich auch z.B. der allgemeine Kräfteverfall als Grund, der zur BU führt.

    Generell ist zu sagen, dass man nur einen bestimmten Prozentsatz des Verdienstes (ich glaube, es sind 80% ??) an BU-Leistungen versichern kann. Du kannst Dich also nicht überversichern. Das wäre ja ein cooler deal.
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  2. #62
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    Zitat Zitat von test
    Klingt für mich aber schon eindeutig, wie kann man mit so einem Passus denn einen chirurgen auf einen MDK Job verweisen? Also da finde ich, klingt das schon besser als das was du von der DÄV gepostet hast.
    Dynamisierung bis zu 5% pro Jahr geht bei der HUK24 übrigens auch. Das mit Der Verjährungsfrist war mir noch nicht aufgefallen.
    Hast du denn inzwischen schon von anderen BUs die neuen Bedingungen im Vergleich gesehen?
    Ein Chirurg ist von Berufes wegen "Arzt". Die "berufliche Tätigkeit/ Fachspezialisierung als Chirurg" bedeutet jedoch nicht, dass ein Chirurg, oder nehmen wir einen Proktologen, keine anderen ärztlichen Tätigkeiten mehr ausüben kann, weil ihm das ggf. weniger Kohle bringt. Wenn Du von A nach B ziehst (oder vom Arbeitsamt dorthin verdonnert wirst) kannst Du mitunter auch in die Röhre schauen...
    Wer als Internist bei einer Versicherung den medizinischen Schreibkram erledigt, übt auch weiterhin seinen ärztlichen Beruf (gleiche soziale Wertschätzung) aus -> wäre ja allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zum Versorungswerk sonst ziemlich übel.

    Für mich bedeutet der Passus der HUK, Du bist Arzt und arbeitest als Arzt (welche der zahlreichen fachärztlichen- oder nicht fachärztlichen Tätigkeiten auch immer) - Du wirst nur innerhalb des Arztberufes verwiesen. Hast Du hingegen nur noch die Approbation als Arzt, arbeitest jedoch als Reiseleiter, wirst Du auch innerhalb letzter Berufsbranche verwiesen.

    Neue Bedingungen der Versicherer bekommt man doch nie detailiert verglichen. Die Ratings sagen nur "toll" oder "nicht so toll", ebenso wie die Analysen der Stiftung Warentest. Möchtest man die AVB in die Hand, muß man bei einem Markler nachfragen (der Dich dann totnerven wird), da die Versicherer sie nur ungerne rausrücken...



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  3. #63
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    ein interessanter Aspekt. Man könnte jetzt hergehen und bei Bedarf die Bedingungen der einen Versicherung gegen die Bedingungen der zweiten Versicherung ausspielen. Das wird zwar dem Repräsentanten nicht sehr gefallen, jedoch kann man in einer stringent geführten Verhandlung, die dann schriftlich als Anhang zum Versicherungsvertrag fixiert wird, sehr wohl noch bessere Konditionen aushandeln.

    Gewinner sind imho alle Beteiligten: Der Versicherer hat einen neuen Vertrag, der Repräsentant eine Prämie und der Versicherungsnehmer gute Konditionen.
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  4. #64
    TBSE performer Avatar von test
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    Zitat Zitat von Golfbaer
    Ein Chirurg ist von Berufes wegen "Arzt". Die "berufliche Tätigkeit/ Fachspezialisierung als Chirurg" bedeutet jedoch nicht, dass ein Chirurg, oder nehmen wir einen Proktologen, keine anderen ärztlichen Tätigkeiten mehr ausüben kann, weil ihm das ggf. weniger Kohle bringt. Wenn Du von A nach B ziehst (oder vom Arbeitsamt dorthin verdonnert wirst) kannst Du mitunter auch in die Röhre schauen...
    Wer als Internist bei einer Versicherung den medizinischen Schreibkram erledigt, übt auch weiterhin seinen ärztlichen Beruf (gleiche soziale Wertschätzung) aus -> wäre ja allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zum Versorungswerk sonst ziemlich übel.

    Für mich bedeutet der Passus der HUK, Du bist Arzt und arbeitest als Arzt (welche der zahlreichen fachärztlichen- oder nicht fachärztlichen Tätigkeiten auch immer) - Du wirst nur innerhalb des Arztberufes verwiesen. Hast Du hingegen nur noch die Approbation als Arzt, arbeitest jedoch als Reiseleiter, wirst Du auch innerhalb letzter Berufsbranche verwiesen.

    Neue Bedingungen der Versicherer bekommt man doch nie detailiert verglichen. Die Ratings sagen nur "toll" oder "nicht so toll", ebenso wie die Analysen der Stiftung Warentest. Möchtest man die AVB in die Hand, muß man bei einem Markler nachfragen (der Dich dann totnerven wird), da die Versicherer sie nur ungerne rausrücken...

    Naja, wenn das so ist, wie du den Begriff Tätigkeit deutest, verstehe ich nicht, wieso Finanztest immer so Wert darauf gelegt hatte, dass das Wort TÄTIGKEIT statt Beruf gewählt wird. Ich glaube schon, dass Tätigkeit enger gefasst ist als Beruf.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  5. #65
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Zitat Zitat von test
    Naja, wenn das so ist, wie du den Begriff Tätigkeit deutest, verstehe ich nicht, wieso Finanztest immer so Wert darauf gelegt hatte, dass das Wort TÄTIGKEIT statt Beruf gewählt wird. Ich glaube schon, dass Tätigkeit enger gefasst ist als Beruf.
    das käme sicherlich darauf an, wie die Fachleute dies auslegen/interpretieren. Genauso ist es ja auch mit dem Passus: "...der ärztlichen Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit...". Wenn wir beim Beispiel Chirurg bleiben, so wird er im Falle einer BU durch beispielsweise Verlust von Gliedmaßen der oberen Extremität nicht mehr weiter als Chirurg arbeiten können. Wie es in anderen Disziplinen aussehen könnte, müßte man abklären. Als Psychiater wäre eine weitere ärztliche Tätigkeit durchaus vorstellbar.
    Die Diskussion wird jetzt allerdings sehr theoretisch konstruiert, jedoch durchaus vorstellbar. Wie seht Ihr das?
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