Ein Chirurg ist von Berufes wegen "Arzt". Die "berufliche Tätigkeit/ Fachspezialisierung als Chirurg" bedeutet jedoch nicht, dass ein Chirurg, oder nehmen wir einen Proktologen, keine anderen ärztlichen Tätigkeiten mehr ausüben kann, weil ihm das ggf. weniger Kohle bringt. Wenn Du von A nach B ziehst (oder vom Arbeitsamt dorthin verdonnert wirst) kannst Du mitunter auch in die Röhre schauen...Zitat von test
Wer als Internist bei einer Versicherung den medizinischen Schreibkram erledigt, übt auch weiterhin seinen ärztlichen Beruf (gleiche soziale Wertschätzung) aus -> wäre ja allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zum Versorungswerk sonst ziemlich übel.
Für mich bedeutet der Passus der HUK, Du bist Arzt und arbeitest als Arzt (welche der zahlreichen fachärztlichen- oder nicht fachärztlichen Tätigkeiten auch immer) - Du wirst nur innerhalb des Arztberufes verwiesen. Hast Du hingegen nur noch die Approbation als Arzt, arbeitest jedoch als Reiseleiter, wirst Du auch innerhalb letzter Berufsbranche verwiesen.
Neue Bedingungen der Versicherer bekommt man doch nie detailiert verglichen. Die Ratings sagen nur "toll" oder "nicht so toll", ebenso wie die Analysen der Stiftung Warentest. Möchtest man die AVB in die Hand, muß man bei einem Markler nachfragen (der Dich dann totnerven wird), da die Versicherer sie nur ungerne rausrücken...