Ich glaube nicht, dass es dort eine Rechtediskussion geben wird, denn ein Versicherer darf sich seine Kunden noch immer aussuchen und auch nur das versichern was er möchte. Er hat also das Recht auch pauschal etwas zu exkludieren, weil er die Frisur des Kunden nicht mag.Zitat von Strodti
Zum Thema Musterung: Zum Glück gibt es viele Versicherer, die bestimmte Verjährungsfristen von Angaben haben. Dass heisst man muss sich mit 30 nicht erinnern, dass man mal wegen einer Kniedistorsion mit 18 beim Hausarzt war, aber bevor man etwas verschweigt immer genau die Versicherungsbedingungen lesen.
gruesse, die niere