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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
    Mitglied seit
    18.06.2005
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    war mal Göttingen
    Semester:
    FA Anästhesie
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    2.661
    Also mir wurde die nicht abgeschlossene RA-Ausbildung (Examen ja, aber kein Anerkennungsjahr) komplett anerkannt. Vorgelegt hab ich RS-Urkunde, RA-Zeugnis und FSJ-Bescheinigung (Rettungsdienst). Für den RS, wie von Runderling schon gesagt, bekommt man einen Monat, für den Rest genügte eine Schulbescheinigung, aus der die Klinik-Praktika-Zeiten hervorgingen.

    Also generell hat ein RA hier gute Chancen, dass er kein weiteres Praktikum mehr ableisten muss. Kommilitonen von mir mit ähnlichen Qualifikationen erging es genauso. Allerdings waren wir in Göttingen (hier hat das LPA während des Semesters einmal im Monat Sprechstunde), aber da das Personal aus Hannover ist, dürfte das keinen Unterschied machen.
    As we move on, as we progress...
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  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.05.2008
    Ort
    H/VIE
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    270
    Zitat Zitat von runderling
    so, habe Post bekommen, falls es für irgendwen interessant sein sollte:

    Für den Sani wird ein Monat anerkannt, für den Rettungsassi ein weiterer Monat pauschal, falls darüberhinaus noch weiterführende pflegerische Tätigkeiten während dieser Ausbildung angerechnet werden sollen, sind diese durch das Ausbildungsnachweisheft zu belegen. Vornöten sind immer die Originalurkunden Sani oder Assi.

    Ist ja nicht schlecht, also egal wo ich dann lande...
    Falls du hier noch mitliest:
    Ist dir für nen Rettungs-Sani ein Monat anerkannt worden und nur für eine allgemeine Sanitäter-Ausbildung?

    Und gleich noch eine andere Frage:
    Hat jemand einen Plan, wo man (für das LPA Niedersachsen) diesen Bestätigungs-Bogen herbekommt, auf dem das abgeleistete KPP eingetragen wird?!



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
    Mitglied seit
    14.07.2005
    Ort
    niedersächsische Pampa
    Semester:
    3. WBJ
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    5.212
    Da es ja hier um das LPA Niedersachsen geht, grabe ich diesen Thread mal aus.

    Hat irgendjemand Erfahrung, wie alt die Bescheinigungen für Pflegepraktikum und RS sein dürfen ?
    Konkret geht es darum, dass ich meinen RS und zwei zusätzliche Monate Pflegepraktikum schon 2004-2005 gemacht habe, reicht das noch ? Habe nämlich gelesen, dass in NRW z.B. die Bescheinigung über Pflegepraktika nicht älter als 2 Jahre sein darf.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Mørvig
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    CEA
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    Meines Wissens ist das nicht explizit geregelt, vermutlich wie alles andere auch ist das abhängig vom Sachbearbeiter. Ich würde in Hannover anrufen und fragen



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  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Und am besten was schriftliches dazu besorgen, nicht dass denen zwei Tage vor der Physikumsanmeldung wieder was anderes einfällt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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