Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
Was haltet ihr davon klinisch bekannte Patienten wiederzubeleben, die zwar noch nicht präfinal (im Sterben begriffen) waren und deren mutmaßlicher Wille nicht bekannt ist, bei denen aufgrund der Gesamtkonstellation (hohes Alter, fortgeschrittenes Tumorleiden, Ko- und Multimorbidität etc) jedoch ziemlich klar ist, dass man ihnen damit wahrscheinlich keinen Gefallen tut? Umgekehrt können einem die Angehörigen wegen "unterlassener Hilfeleistung" ans Leder, wenn man in dieser Situation der Natur ihren Lauf lässt. Ich glaube die Gesetzeslage lässt einem keine Wahl und man ist gezwungen, auch inhumane Wege zu beschreiten, die nicht im Interesse des Patienten sind. Wie geht ihr mit diesem Dilemma um?

Vorgefertigte Patientenverfügungen scheinen mir teilweise auch nicht so hilfreich was die Rea-Situation angeht ("Wenn zwei Fachärzte unabhängig voneinander bestätigt haben und keine abweichenden ärztlichen Prognosen eines behandelnden Arztes vorliegen..."). Siehe z.B. hier: http://www.aerztekammer-hamburg.de/p...tenverfueg.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung
Grundsätzlich besteht hier ein interessenskonflikt zwischen haus (wenn über die maximale DRG-liegezeit, wäre das beste, den patient sterben zu lassen) und arzt (reanimieren ist auf jeden fall das beste, man verliert dabei nix). Ich reanimiere nie, ich rufe den herzalarm, und dann kommen die internisten springend. (OK, ich muss vielleicht ein paar minuten pumpen, und das tue ich sowieso, ohne dass ich vorher ethisch was überlegen muss.) Wenn ich mir nicht sicher bin, ob irgendwas "ethisch" ist, dann habe ich auch meistens kein problem damit, es durchzuführen.