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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2696
    Grinsekatze Avatar von Inelein
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    @lvf90: So gut kenn ich mich ehrlich gesagt mit klagen nicht aus, habe aber mal eine mMn logische Begründung in der Richtung hier im Forum gelesen. Kann natürlich auch falsch sein
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  2. #2697
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    Wollte euch bitten mir meinen Gedankengang zu bestätigen :

    Die meisten Einsendefristen für die Losverfahren enden ja am 15.Oktober.

    D.h. frühestens am 16.Oktober wird gelost.
    D.h. ich bekomme frühestens am 16.Oktober eine Zusage und kann mich dementsprechend auch erst frühesten am 16.Oktober einschreiben ( wenn ich z.b. genau neben der Uni wohnen würde )

    --> ich kann jetzt schön bis Anfang Oktober in den Urlaub fliegen ohne mir Gedanken zu machen , dass ich eventuell (wenn ich schon so viel Glück habe) verpasse mich einzuschreiben! Dann würde ich mich nämlich schwarz ärgern!

    Ist das soweit richtig?

    Danke
    mfg



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  3. #2698
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    Ja, das istsoweit richtig.

    Der Versand der Zulassungsbescheide im 2.Nachrückverfahren vom Auswahlverfahren der Hochschule ist übrigens erst am 18.10.2010, also wird das wohl noch nen bisschen länger dauern als nur bis zum 16.10. ;)



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  4. #2699
    Registrierter Benutzer Avatar von Sait
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    Wie ist denn die Frist für Düsseldorf? Da steht einfach nichts!? http://www.uni-duesseldorf.de/home/S...ng/seite09.htm



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  5. #2700
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    hallo ihr!
    also die kapazitätsklage greift da an:
    prof meier kann 5 studenten betreuen, dr. peter kann 4 betreuen, dozentin müller kann 3 betreuen und assisten a und assisten b jeweils 2 studenten
    das macht dann 16 studenten. das ist eine rein theoretische annahme!

    die zu verklagende uni hat nur 12 plätze vergeben(platzmangel, überarbeitete dozenten, verrechnet, einfach nicht vergeben-> weiß der geier warum)
    und wenn dann das zuständige verwaltungsgericht dem kläger zustimmt dann gibt es in diesem rechen beispiel 4 plätze.

    ALSO ist eure annahme eigentlich logisch, dass die unis losen sollten.
    meine annahme ist aber, dass die unis besser kommen wenn sie sich verklagen lassen.
    begründung:
    -als einzelner kläger zahlt man pro uni 100 bis 500 euro für gerichtliche vertretung(manchmal auch anwalt dann die höheren kosten) auslagen, porto...-> dieses geld zahlt man auch wenn die klage erfolg hat!!!
    -die unis haben doch meist eine jurafakultät also müssen sie keinen externen anwalt bezahlen-die eingenommen kosten gehen also an die uni.
    - wenn ca 1000 kläger also 500 euro zahlen dann hat die uni schnell mal 500000 euro verdient

    die plätze werden meist erst ein semester später angetreten so dass das ganze ein reines geschiebe von plätzen ist.
    ich bin leider der meinung dass es den unis kaum noch um die studenten geht!

    falls ich denkfehler habe tut mir das leid. wie gesagt ist das eine reine annahme die ich aus meinen eigenen erfahrungen schließe

    ABER schreibt weiter losanträge-ich schreibe auch überall losanträge, wo es nur geht-denn die hoffnung auf den platz stirbt zuletzt

    gruß


    ps @ sait: die uni düsseldorf gibt seit jahren keine losantragsfrist an. ich schicke diesen losantrag immer zwischen dem 20.09 und 15.10



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