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  1. #296
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Zitat Zitat von Brownie
    nein das meinte ich nicht, das ist mir klar, dass ich praktisch an jeder uni mich bewerben kann, aber mein gedankengang ist: es kommt ja nur zum losverfahren, wenn nach 2 nrv immer noch plätze vorhanden sind, oder? wenn ich jetzt bei einer uni im adh bin und es kommt dort zum losverfahren, dann hätte ich doch eigentlich schon einen Platz, weil ja erst nachgerückt wird? *alle um mich rum mal verwirr*

    Das meint Rostock dazu:

    Beachten Sie hierbei für die ZVS-Studiengänge bitte, dass der Versand der endgültigen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen Ende September durch die ZVS erfolgt. Diesen Bescheid sollten Sie bitte vorher abwarten.



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  2. #297
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    Zitat Zitat von Linda.1001
    Das meint Rostock dazu:

    Beachten Sie hierbei für die ZVS-Studiengänge bitte, dass der Versand der endgültigen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen Ende September durch die ZVS erfolgt. Diesen Bescheid sollten Sie bitte vorher abwarten.
    Die Bescheide Ende September sind keinsfalls die evtl. Zulassungsbescheide der Nachrückverfahren, die laufen ja noch im Oktober. Die Aussage bringt also fürs Losverfahren gar nichts!

    Wenn es zu einem Losverfahren kommt, heißt das keinenfalls, dass alle AdH-Bewerber untergekommen sein müssen. Wenn die Leute aus den beiden Nachrückverfahren die Plätze nicht annehmen, dann bleiben die trotzdem frei und werden dann eben verlost. Es würde sich also lohnen auch bei den Losverfahren, bei denen man sich im AdH beworben hat mitzumachen.
    Don't cry because it's over - smile because it happend!



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  3. #298
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von n00b
    Die Bescheide Ende September sind keinsfalls die evtl. Zulassungsbescheide der Nachrückverfahren, die laufen ja noch im Oktober. Die Aussage bringt also fürs Losverfahren gar nichts!

    Wenn es zu einem Losverfahren kommt, heißt das keinenfalls, dass alle AdH-Bewerber untergekommen sein müssen. Wenn die Leute aus den beiden Nachrückverfahren die Plätze nicht annehmen, dann bleiben die trotzdem frei und werden dann eben verlost. Es würde sich also lohnen auch bei den Losverfahren, bei denen man sich im AdH beworben hat mitzumachen.
    Wer hat es denn nun genau verstanden?
    Natürlich heißt es nicht, dass alle AdH-Bewerber untergekommen sein müssen.
    Nur was macht es für einen Sinn, wenn jetzt alle, die noch auf eine Zulassung warten (egal ob AdH oder Nachrückverfahren) sich um einen Losplatz bewerben?
    Am Ende bekommt, dann z.B. jemand einen AdH Platz oder Nachrückplatz und
    einen aus dem Losverfahren - was ja zu unzähligen Nachverfahren oder evtl. zu unbesetzten Plätzen führen würde. Das kann ja nicht Sinn und Zweck sein.

    Oder kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?



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  4. #299
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    Zitat Zitat von klardoch
    Oder kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
    Der allgmeine Ablauf ist, dass die Unis schon mehr Zulassungen vergeben als sie Plätze haben, weil einige gar nicht auf die Zulassungsbescheide reagieren (Aufnahme eines anderen Studiums, Zivildienst, ...) oder bereits nach kurzer Zeit das Studium abbrechen.

    Die Personengruppe, die noch auf eine Zulassung warten kann, also mögliche Chancen hat, ist begrenzt. Über die Nachrückverfahren werden also die restlichen Plätze belegt, was die Zahl der Plätze für das Losverfahren verringert. Im Losverfahren darf jeder teilnehmen, nur machen das bestimmt nicht alle. Trotzdem ist die Zahl der Bewerber recht groß - besonders mit Durchschnittsnoten, die regulär nicht ausreichen. Wie groß ist also die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Platz über das Nachrückverfahren und noch einen Platz über das Losverfahren bekommt? Gering. Anhand der Threads in den letzten Jahren, wo immer nur wenige Leute über Erfolg im Losverfahren berichteten, kannst du dir einen kleinen Überblick verschaffen.

    Tritt nun dieser Fall ein, dass jemand einen Platz im AdH sowie Losverfahren bekommen hat, kann der Studienort getauscht werden. Ansonsten verfällt der Studienplatz vom Losverfahren. Glaub mir, es sind wenige Plätze die verfallen und durch die Überbuchungen fällt dies nicht ins Gewicht. Schließlich möchte die Uni ihre Kapazitäten so gut es geht ausreizen



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  5. #300
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Zitat Zitat von klardoch
    Wer hat es denn nun genau verstanden?
    Natürlich heißt es nicht, dass alle AdH-Bewerber untergekommen sein müssen.
    Nur was macht es für einen Sinn, wenn jetzt alle, die noch auf eine Zulassung warten (egal ob AdH oder Nachrückverfahren) sich um einen Losplatz bewerben?
    Am Ende bekommt, dann z.B. jemand einen AdH Platz oder Nachrückplatz und
    einen aus dem Losverfahren - was ja zu unzähligen Nachverfahren oder evtl. zu unbesetzten Plätzen führen würde. Das kann ja nicht Sinn und Zweck sein.

    Oder kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

    Warum ist denn hier jetzt so ne Diskussion darüber entbrannt. Machs doch einfach und fertig!



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