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Thema: -Gutachten -

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    urologiker Avatar von die chondropathia
    Mitglied seit
    30.06.2003
    Ort
    Schweden
    Beiträge
    2.024

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    Seid gegrüßt!

    Folgende Sache: Durch meine beratende Tätigkeit als Forumsmoderator/ -administrator für Patienten habe ich das Angebot der Übernahme eines Gutachtens zu einem urologischen Rechtsfall.
    Zudem wird nach meinen Konditionen gefragt. Was kann man da fordern?

    Was würdet ihr machen? Wie ist die Rechtslage? Kann ich so ein Gutachten mit einem befreundeten Facharzt machen? Ich habe bislang nur urologische Gutachten für meinen Klinikchef übernommen...

    Gruß & Dank,

    DC



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951

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    Frag wegen des Honorars am besten mal die Chefsekretärin bei Euch, die müßte den GOÄ-Satz wissen.

    Zusammen mit einem Facharzt sollte es rechtens sein, daß Du ein Gutachten erstellst, wenn es jemand ausdrücklich bei Dir anfordert. Ob es dann anerkannt wird, ist dann nicht unbedingt Dein Problem.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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