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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hallo,
    ich habe vor,evtl. den fa für öffentl. gesundheitswesen zu machen.
    habe meine approbation erhalten und bin nun quasi als berufsanfänger auf der suche nach nem job.
    in den weiterbildungsordnungen steht, dass man 36 monate in den gebieten der unmittelbaren patientenversorgung arbeiten muss.

    1. heißt das jetzt, dass man nicht unbedingt in eine klinik muss, sondern dass man die 3 jahre auch in einer praxis absolvieren kann?

    2. weiß jemand, auf welchem fachgebiet(en) der patientenversorgung man in diesen 3 jahren arbeiten sollte, welche also empfohlen werden für das öffentl. gshw bzw. wo ich solche auskünfte bekommen kann? (in der alten weiterbildungsordnung war noch 1 jahr stationsdienst in der inneren medizin vorgeschrieben)

    3. was ist der unterschied zwischen assistenzarzt und weiterbildungsassistent (assistenzarzt in wb)? in manchen online-jobbörsen kam außerdem noch der begriff "berufsanfänger" vor. wer von diesen 3en bin ich und nach was muss ich jetzt suchen?

    das wars erstmal, sonst wirds zuviel ;)
    danke für antworten



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  2. #2
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    weiß keiner ne antwort?
    korrigiert mich bitte, falsch ich im falschen forum bin.
    viell. wisst ihr ja, wo man diesbezügliche infos erhalten kann.
    für die 3. frage gibts doch bestimmt jemanden, der was weiß, oder?



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Assistenzarzt in der Weiterbildung und Weiterbildungsassistent meint das gleiche. Du bist Berufsanfänger und suchst eine Stelle als Assistenzarzt zur Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Ergo gehörst du in alle drei Kategorien.
    Zum Thema WBO solltest du auf der Seite der Ärztekammern fündig werden.
    Da sollte auch aufgedröselt sein, wo genau die drei Jahre abzuleisten sind und ob es vorgeschriebene Fachrichtungen gibt. Meines Wissens gehört Innere aber dazu.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #4
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    danke erstmal für die antwort.

    ich meinte nicht den unterschied zwischen wb-assistent und assistent in wb, sondern zwischen assistenzarzt und assistenzarzt in weiterbildung. oftmals kann man nämlich zwischen diesen beiden wählen und irgendeinen grund muss es doch geben, dass man beides anbietet, oder?

    zu den empfehlungen fürs öff. gshw hab ich auch auf der seite der ärztekammer nix gefunden oder meintest du die weiterbildungsordnung?
    in dieser steht eben drin, dass man 36 monate in den gebieten der unmittelbaren patientenversorgung arbeiten muss. weiter nix, außer 1/2 jahr psychiatrie.
    würde also meines erachtens heißen: ist egal wo man arbeitet(ambulant oder stationär, auch egal, ob hno, derma oder innere).
    aber es sollte doch irgendwelche empfehlungen geben, was evtl. für diesen facharzt vorteilhaft wäre...



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Auch Assistenzarzt und Assistenzarzt in Weiterbildung meinen normalerweise exakt das gleiche.
    Wenn in der WBO keine weiteren Bestimmungen stehen, gibt es vermutlich auch keine weiteren Bestimmungen. Ansonsten solltest du dich ans Telefon hängen und deine zuständige Landesärztekammer einfach mal dazu befragen.
    Ich vermute mal, dass die Antworten hier auch weiterhin spärlich bleiben werden, weil deine angestrebte Fachrichtung noch mehr ein "Exot" ist als Auge oder Derma (und schon bei diesen Fächern kannst du die Assistenten im Forum an einer oder max. zwei Händen abzählen).
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