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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Rohrentkalker Avatar von 5-Aminolävulinsäure
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    Der Allgemeinarzt braucht schon die Ermächtigung für sein Fachgebiet, kannst ja auch nicht Herzchirurgie vom Neurochirurgen lernen. (War nur mal so´n Beispiel).



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    ok.
    dachte ja nur, weil ich gar kein allgemeinmediziner werden will, was soll ich da mit der wb-ermächtigung dafür.

    also fakt ist:
    es muss immer eine wb-ermächtig. vorhanden sein, sonst wird die zeit nicht gewertet?? auch wenn in der wbo nur drinsteht, dass man einfach nur 3 jahre mit patientenkontakt gearbeitet haben muss (egal welche fachrichtung).



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Wie wäre es, wenn du deine Frage mal direkt der Ärztekammer stellst und die Antwort hier postest? Ich denke, wir können hier viel mutmaßen, eine rechtsverbindliche Antwort bekommst du nur dort



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    yo, werd ich dann mal machen.
    dachte, dass die frage von euch/dir mit einem lächeln betrachtet wird, da das für mich völlig neue materie ist.
    aber sicher ist sicher
    danke trotzdem



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  5. #15
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    Zitat Zitat von mykoplasma-poet

    also fakt ist:
    es muss immer eine wb-ermächtig. vorhanden sein, sonst wird die zeit nicht gewertet?? auch wenn in der wbo nur drinsteht, dass man einfach nur 3 jahre mit patientenkontakt gearbeitet haben muss (egal welche fachrichtung).
    Es scheint von LÄK zu LÄK Unterschiede in den Anforderungen zu geben. Angeregt durch diesen Thread hab ich mal bei der ÄK BaWü in die Weiterbildungsordnung geschaut und festgestellt, daß in BaWü ein Großteil den Patientenkontakts in Innere und Allgemein oder Kinder- und Jugendmedizin abgeleistet werden muß (http://www.aerztekammer-bw.de/30/10/gebiete/wbo21.pdf), in Niedersachsen z.B. heisst es hingegen nur "unmittelbare Patientenversorgung", auch die Zeiten im Gesundheitsamt sind unterschiedlich geregelt (BaWü 6 Monate, Niedersachsen 9).



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