Hallo Sigurjon
is´schon ein Weilchen her, dass Du fragtest, aber vll. kannst Du dennoch was mit meiner Antwort tun.
Bei Wechsel in ein kirchlich getragenes KH kommt es drauf an, ob es Entgelt nach AVR-Caritas (also katholische Trägerschaft) oder nach AVR-Diakonie (Trägerschaft evangl. Kirche/Diakonie) gibt.
AVR Caritas stuft noch weitestgehend nach Lebensalter ein: ARZT i.WB, unverheiratet, 27 Jahre bekommt Vergütungsgruppe 2 das sind 2400, 08 Euro plus Ortszuschlag ( ca 565 Euro in Nds.) plus persönliche Zulage (ca. 114, 60 Euro). Somit Brutto ohne Dienste etc.:ca. 3079, 68 Euro.
Unter AVR-Diakonie gibt es seit 11/2007 ähnlich wie bei TV-VKA je nach Berufserfahrung (oder nenn´es anders) die sog. Einarbeitungsstufe (für 24 Monate; 95 %), dann die Basisstufe (72 Monate; 100 %) und danach die Erfahrungsstufe(105 %).
Man kommt als Arzt i.WB in die Entgeltstufe 12 und erhält zunächst ohne Zulagen Brutto: 3596,70 Euro. Die mitgebrachte Berufserfahrung (bei dir derzeit 14 Monate) werden bei der Höherstufung berücksichtigt. Nach insgesamt 24 Monaten kann man mit 100 % Entgelt rechnen, also dann 3786 Euro.
Den TV-VKA Ärzte kennst Du ja schon.
Soviel ich weiß bekommt man in kommunalen Häusern jetzt seit April 2008 3528, 57 Euro in der Entgeltstufe I (Arzt i.WB ; Laufzeit weiß ich jetzt nicht 12 Monate?)
Damit würdest Du Dich bei der Betrachtung der Grundvergütung nur verbessern, wenn Du in ein "Diakoniehaus" wechseln würdest.
Allerdings habe ich jetzt nciht geguckt, wie Bereitschaftsdienste vergütet werden...ich ahne, dass die öffentlichen Häuser nach Aushandlung mit dem Marburger Bund besser bezahlen als die kirchlichen Träger.
Kündigung:
Bei Kirchens und bei den kommunalen Arbeitgebern gilt das gleiche: Man darf in den ersten 12 Monaten des Dienstverhältnisses 4 Wochen zum Monatsende kündigen .
Anschließend z.B wie bei Dir mit 14 Monaten: 6 Wochen zum Quartalsende. D.h. man hat 4 Kündigungstermine im Jahr ( 31.12. /31.03/ 30.06./ 30.09) und 6 Wochen vorher muß Deine Kündigung eingegangen sein, es sei denn Du möchtest einen Aufhebungsvertrag.
Dienstverhältnisse, die länger als 5 Jahre bestanden haben dann längere Kündigungsfristen (z.B.3 Monate zum Quartalsende)
Gruß