teaser bild
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 20
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    19.03.2008
    Beiträge
    1

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo!

    Ich arbeite seit 14 Monaten in einem kommunalen KH in Nds und werde nach TV-Ärzte/ VKA bezahlt. Ich habe einen Vertrag über 5 Jahre bekommen (Dauer der Weiterbildung). Jetzt möchte ich kündigen. Aber wie ist die Kündigungsfrist? 6 Wochen zum Ende eines Monats (§ 31) oder aber 6 Wochen zum Quartalsende (§ 35)??

    Kann mir irgendwer weiterhelfen??

    Und dann noch eine weitere Frage am Rande.. Wenn ich jetzt in ein kirchliches Haus wechsele, wieviel gibt es da brutto? (noch 27, nicht verheiratet, keine Kinder, Nds)

    LG sigurjon



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Ex-Kieler
    Semester:
    ach ja...nun fachärztelst..freu freu.freu
    Beiträge
    29
    Hallo Sigurjon

    is´schon ein Weilchen her, dass Du fragtest, aber vll. kannst Du dennoch was mit meiner Antwort tun.

    Bei Wechsel in ein kirchlich getragenes KH kommt es drauf an, ob es Entgelt nach AVR-Caritas (also katholische Trägerschaft) oder nach AVR-Diakonie (Trägerschaft evangl. Kirche/Diakonie) gibt.
    AVR Caritas stuft noch weitestgehend nach Lebensalter ein: ARZT i.WB, unverheiratet, 27 Jahre bekommt Vergütungsgruppe 2 das sind 2400, 08 Euro plus Ortszuschlag ( ca 565 Euro in Nds.) plus persönliche Zulage (ca. 114, 60 Euro). Somit Brutto ohne Dienste etc.:ca. 3079, 68 Euro.

    Unter AVR-Diakonie gibt es seit 11/2007 ähnlich wie bei TV-VKA je nach Berufserfahrung (oder nenn´es anders) die sog. Einarbeitungsstufe (für 24 Monate; 95 %), dann die Basisstufe (72 Monate; 100 %) und danach die Erfahrungsstufe(105 %).
    Man kommt als Arzt i.WB in die Entgeltstufe 12 und erhält zunächst ohne Zulagen Brutto: 3596,70 Euro. Die mitgebrachte Berufserfahrung (bei dir derzeit 14 Monate) werden bei der Höherstufung berücksichtigt. Nach insgesamt 24 Monaten kann man mit 100 % Entgelt rechnen, also dann 3786 Euro.

    Den TV-VKA Ärzte kennst Du ja schon.
    Soviel ich weiß bekommt man in kommunalen Häusern jetzt seit April 2008 3528, 57 Euro in der Entgeltstufe I (Arzt i.WB ; Laufzeit weiß ich jetzt nicht 12 Monate?)

    Damit würdest Du Dich bei der Betrachtung der Grundvergütung nur verbessern, wenn Du in ein "Diakoniehaus" wechseln würdest.
    Allerdings habe ich jetzt nciht geguckt, wie Bereitschaftsdienste vergütet werden...ich ahne, dass die öffentlichen Häuser nach Aushandlung mit dem Marburger Bund besser bezahlen als die kirchlichen Träger.


    Kündigung:
    Bei Kirchens und bei den kommunalen Arbeitgebern gilt das gleiche: Man darf in den ersten 12 Monaten des Dienstverhältnisses 4 Wochen zum Monatsende kündigen .
    Anschließend z.B wie bei Dir mit 14 Monaten: 6 Wochen zum Quartalsende. D.h. man hat 4 Kündigungstermine im Jahr ( 31.12. /31.03/ 30.06./ 30.09) und 6 Wochen vorher muß Deine Kündigung eingegangen sein, es sei denn Du möchtest einen Aufhebungsvertrag.
    Dienstverhältnisse, die länger als 5 Jahre bestanden haben dann längere Kündigungsfristen (z.B.3 Monate zum Quartalsende)

    Gruß





  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    04.04.2011
    Beiträge
    16
    Ich hänge mich an dieses ältere Thema mal dran..

    Ich möchte bis zum 31.1.13 bei meinen jetzigen Arbeitgeber arbeiten, und danach die Stelle wechseln. Ich bin im 2. WBJ.
    Ist es richtig, dass ich 6 Wochen vor dem 31.12.12 zum 31.1.13 kündigen kann? Oder kann man nur am Ende eines Quartals oder mit Ablauf des Vertrages aufhören?

    Leider habe ich mich gründlich verwirrt..

    Danke im Voraus für Antworten!



  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    6 Wochen zum Ende des Quartals. Du musst also spätestens am 15.11. kündigen, dann kannst Du am 31.12. aufhören. 31.01.13 geht nicht... Es sei denn, Du machst einen Auflösungsvertrag zum 31.01. mit der Verwaltung...
    I'm a very stable genius!



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    14.11.2013
    Beiträge
    1
    Liebe Kollegen:

    folgende Situation: habe einen Arbeitsvertrag TV Ärzte kommunales Haus vom 12.09.2010 bis 12.09.2014. Also 4 Jahre befristet. Bin jetzt auf Stellensuche und der neue Chef will mich ab 10.01.2014 haben. Wann muss ich denn nun kündigen? Ich verstehe den TV-Ä nicht ganz, da sich §31 und §35 widersprechen: 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres (dann wär ich ja jetzt eh zu spät dran?!)….oder eben 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (also 15.11. oder 19.11.2013?!).
    Und was heißt 6 Wochen? Denn für die 6 Wochen zum 31.12.2013 wäre das dann auf die Woche genau Dienstag der 19.11.2013?! oder was ist da mit dem 15.11.2013 - also morgen?

    ich kapier gar nichts mehr…..bitte schnelle Antworten! DANKE



Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook