teaser bild
Seite 4 von 4 ErsteErste 1234
Ergebnis 16 bis 20 von 20
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    the day after
    Mitglied seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Jeru Beitrag anzeigen
    Ja. Schau oben
    Der Thread wurde 2008 erstellt , die letzten Beiträge sind von 2014. ich befürchte, die sind alle schon durch mit dem Thema.

    Mit wem redest du eigentlich überhaupt?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #17
    Aaaharzt Avatar von Plipp
    Mitglied seit
    22.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Semester:
    viele
    Beiträge
    3
    2008 ist der Thread erstellt, doch (für mich) so aktuell ;D
    Mein Fall: TV-Ärzte/VKA, über 3 Jahre Arbeitszeit, befristeter Vertrag für weitere 2 Jahre.
    Wann wäre die Kündigung wirksam?
    §35: = "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" ODER
    §31: = "vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres"
    doughnuts?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #18
    ********** Club Mitglied
    Mitglied seit
    11.03.2008
    Beiträge
    44
    Wie lange bist du jetzt beim selben Arbeitgeber? Wenn weniger als 2 Jahre dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende, wenn mehr als 2 Jahre 6 Wo. Zum Quartalende. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag.. Also Paragraph 31
    von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
    von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
    zum Schluss eines Kalendermonats,
    von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
    von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #19
    Aaaharzt Avatar von Plipp
    Mitglied seit
    22.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Semester:
    viele
    Beiträge
    3
    Vielen Dank für die Antwort.
    -> Bei diesem Arbeitgeber über drei Jahre mit mehreren verlängerten, befristeten Verträgen.
    doughnuts?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #20
    Aaaharzt Avatar von Plipp
    Mitglied seit
    22.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Semester:
    viele
    Beiträge
    3

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Die fachjuristische Einschätzung die ich zur Klärung nun habe, bestätigt mir leider, dass mein befristeter Vertrag (Laufzeit über drei Jahre aktuell) vier Monate "zum Schluss eines Kalendervierteljahres" zu kündigen ist.
    doughnuts?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 4 von 4 ErsteErste 1234

MEDI-LEARN bei Facebook