2008 ist der Thread erstellt, doch (für mich) so aktuell ;D
Mein Fall: TV-Ärzte/VKA, über 3 Jahre Arbeitszeit, befristeter Vertrag für weitere 2 Jahre.
Wann wäre die Kündigung wirksam?
§35: = "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" ODER
§31: = "vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres"