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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
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    Spontan würde ich sagen, es gelten 6 Wochen zum Quartalsende, also §35. Damit müsstest Du morgen kündigen.
    So wie ich den §31 verstehe, sind das die Fristen für den AG, um Dir ordentlich zu kündigen.
    I'm a very stable genius!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Der Arbeitnehmer kann auch ordentlich kündigen. Marc hat einen befristeten Vertrag und ist seit mehr als 3 Jahren angestellt, gelten also 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. D.h, wenn er bis zum 30.11 kündigt, kann er zum 1.4.2014 wechseln. Man kann selbstverstädlich versuchen den Vertrag abzulösen.

    Übrigens: 6 Wochen sind 42 Tage...



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    So ich muss das Thema auch noch einmal aufgreifen. Ich bin aktuell im 3. WBJ. Mein Plan war eigentlich mir zum 1.8. eine neue Stelle zu suchen. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe muss ich 6 Wochen vor dem 30.06. kündigen, sprich am 19.05., damit ich am 1.08. eine neue Stelle antreten kann, oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für eure Hilfe.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von denkstdu Beitrag anzeigen
    So ich muss das Thema auch noch einmal aufgreifen. Ich bin aktuell im 3. WBJ. Mein Plan war eigentlich mir zum 1.8. eine neue Stelle zu suchen. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe muss ich 6 Wochen vor dem 30.06. kündigen, sprich am 19.05., damit ich am 1.08. eine neue Stelle antreten kann, oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für eure Hilfe.
    Würde eigentlich sagen: Ja. Aber ich bin mir auch unsicher. Stehe vor dem gleichen Problem:

    §35: Neue Stelle 01.07. Kündigung theoretisch bis 6 Wochen vor dem 30.06., weil 3. WBJ, aaber..

    wann kommt §31 zur Geltung? Wirklich bei befristeten Verträgen und §35 nur bei unbefristeten Verträgen? Da bräuchte ich auch dringend Aufklärung.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Also ich bin dann zum Äußersten geschritten und habe in der Verwaltung angerufen. Und was stelle ich fest, ich habe erstmal falsch geschaut. Ich habe einen befristeten Vertrag, also gilt 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. ich kann nicht ohne Auflösungsvertrag zum 31.07. gehen, egal wieviele Monate ich vorher gekündigt hätte. Also hat mir mein Chef noch einen Auflösungsvertrag genehmigt. Ich bin diesbezüglich total dankbar.



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