Ja laut dem tarifvertrag hätte ich 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Das ändert nicht an der Tatsache, dass man im TV-Ärzte nur zum 1.1.,1.4., 1.7., 1.10. wo neu anfangen kann wenn man fristgerecht kündigt.
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Ja laut dem tarifvertrag hätte ich 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Das ändert nicht an der Tatsache, dass man im TV-Ärzte nur zum 1.1.,1.4., 1.7., 1.10. wo neu anfangen kann wenn man fristgerecht kündigt.
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