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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von denkstdu Beitrag anzeigen
    Also ich bin dann zum Äußersten geschritten und habe in der Verwaltung angerufen. Und was stelle ich fest, ich habe erstmal falsch geschaut. Ich habe einen befristeten Vertrag, also gilt 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. ich kann nicht ohne Auflösungsvertrag zum 31.07. gehen, egal wieviele Monate ich vorher gekündigt hätte. Also hat mir mein Chef noch einen Auflösungsvertrag genehmigt. Ich bin diesbezüglich total dankbar.
    Das freut mich für Dich, aber aus dem TV Ärzte geht doch eigentlich hervor, dass Du bei einem befristeten Vertrag eher 3 Monate hast, oder? Also eigentlich genau umgekehrt im Vergleich zu der Aussage der Verwaltung, nicht?



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Ja laut dem tarifvertrag hätte ich 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Das ändert nicht an der Tatsache, dass man im TV-Ärzte nur zum 1.1.,1.4., 1.7., 1.10. wo neu anfangen kann wenn man fristgerecht kündigt.



  3. #13
    ********** Club Mitglied
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    Zitat Zitat von sigurjon Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ich arbeite seit 14 Monaten in einem kommunalen KH in Nds und werde nach TV-Ärzte/ VKA bezahlt. Ich habe einen Vertrag über 5 Jahre bekommen (Dauer der Weiterbildung). Jetzt möchte ich kündigen. Aber wie ist die Kündigungsfrist? 6 Wochen zum Ende eines Monats (§ 31) oder aber 6 Wochen zum Quartalsende (§ 35)??

    Kann mir irgendwer weiterhelfen??

    Und dann noch eine weitere Frage am Rande.. Wenn ich jetzt in ein kirchliches Haus wechsele, wieviel gibt es da brutto? (noch 27, nicht verheiratet, keine Kinder, Nds)

    LG sigurjon
    Bei befristeten Verträgen an kommunalhäusern, Beschäftigungszeit unter 2 Jahren: 6 Wochen zum Monatsende. Bei unbefristeten: 6 Wochen zum Quartalende



  4. #14
    ********** Club Mitglied
    Registriert seit
    11.03.2008
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    44
    Ja. Schau oben



  5. #15
    ********** Club Mitglied
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    QUATSCH



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