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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    wenn man z.B. im schriftlichen Teil eine 4 macht und im mündlichen ein 2 ergibt das bekanntlich 3,33.

    Wird für die Ausrechnung Gesamtnote aller Abschnitte der ärtzlichen Prüfung die ganze Note (=3) genommen oder die ungerade Note (=3,33)?

    Falls die ganze Note genommen wird, wärs ja im Fall Mündlich=2 ziemlich wurscht ob ich im schriftlichen nun eine drei oder eine vier mache da beides (2,66 bzw. 3,33) jeweils die Note drei ergibt?

    Es besteht also noch Hoffnung??



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  2. #2
    Guest

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    Laut LPA BW
    werden die Einzelnoten der jeweiligen Abschnitte bei der Berechnung der Gesamtnote exakt, d. h. inkl. der Nachkommastellen, beruecksichtigt...



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