teaser bild
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Le Monsiéur
    Registriert seit
    18.06.2005
    Semester:
    9
    Beiträge
    454
    Hi! habe hier folgenden beitrag entdeckt:
    Mal so nebenbei: Was hat es eigentlich mit diesen Horrozahlen von 60% Durchfaller in div. Klausuren etc. auf sich? Hier im schönen Bayern darf man noch 22% dümmer als der Durchschnitt sein und besteht trotzdem (wie im Physikum). Gibt es diese Regelung in anderen Ländern nicht? Frage ich mich schon lange....
    Stimmt das so und gibt es diese regelung nur in bayern?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Registriert seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Das ist die sog. Gleitklausel und die gibt es natürlich nicht nur in Bayern... Der Zahlenwert kann natürlich von Uni zu Uni unterschiedlich sein.

    Uni Würzburg, Studienordnung Medizin, § 14 Abs. 7 Satz 3:
    Der Leistungsnachweis gilt als erbracht, wenn der Studierende mindestens 60% der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht hat oder wenn die vom Studierenden erzielte Punktzahl um nicht mehr als 22% die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmer unterschreitet.
    An der LMU München ist es wesentlich strenger geregelt (Studienordnung Medizin, § 12 Abs. 6 Nr. 1):
    Bei schriftlich erhobenen Leistungsnachweisen bzw. Einzelleistungsnachweisen (Klausuren bzw. Hausaufgaben) gilt die Prüfung als bestanden, wenn der Prüfling insgesamt mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat (vgl. § 14 Abs. 6 ÄAppO). Beim jeweils ersten zu einer Lehrveranstaltung festgesetzten Prüfungstermin (Erstprüfung) gilt die Prüfung auch als bestanden, wenn der Prüfling insgesamt mindestens 50 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat und die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 15 Prozent die duchschnittliche Prüfungsleistung der Prüflinge unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben; diese Regelung findet keine Anwendung bei einem Nachprüfungstermin nach § 13 Abs. 2 Satz 1.
    In Heidelberg ist es strenger als in Würzburg aber weniger streng als in München geregelt (Studienordnung Medizin, § 3 Abs. 4):
    Schriftliche Prüfungen sind in Anlehnung an § 14 ÄAppO bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 20 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen an einer Prüfung unterschreitet. Tritt die Gleitklausel in Kraft, so müssen für das Bestehen der Prüfung mindestens 50 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet sein.
    Gruß,
    SuperSonic



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.617
    Und auch im schönen Magdeburg gibt's die Gleitklausel mit 22%.



MEDI-LEARN bei Facebook