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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    cand. med. Avatar von FunkyTwin
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    Sehr geehrte Kollegen,

    aus aktuellem Anlass (und auf Grund meiner fehlenden Fachkenntnis) wäre ich sehr erfreut, wenn man mir mitteilen könnte ob man eine dringend notwendige Rehabilitationsmaßnahme im stationären Bereich (Therapie einer chronifizierten Angststörung GAS) auch dann durchsetzen kann, wenn die Privatversicherung eben diese Reha-Maßnahme nicht genehmigt.
    Da dies derzeit bei einem Bekannten von mir der Fall ist, wäre ich überglücklich wenn man mir mitteilen könnte auf welchem Wege man die Dringlichkeit dieser Behandlungsmaßnahme unterstreichen kann und somit im Sinne des Patienten Erfolge erzielt.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen


    FunkyTwin (cand. med.)
    Die Krankenschwester kommt aufgeregt ins Arztzimmer gerannt:
    "Der Simulant von Zimmer 18 ist gerade gestorben!"
    "Donnerwetter", sagt der Stationsarzt, "jetzt übertreibt er aber!"



  2. #2
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    Moin,

    erst ist zu klären ob die entspr. Privatversicherung generell Rehamassnahmen bei psychosom. Erkrnakungen ausschliesst. Ansonsten kann man schriftlich Widerspruch einlegen und am besten ein Attest vom behandelnden Hausarzt bzw. Facharzt ausstellen lassen zum Unterstreichen der Dringlichkeit und Notwendigkeit der sationären Rehamassnahme. Oft werden Ablehnungen begründet mit "es müssen erst alle ambulanten Massnahmen ausgeschöpft werden", dann muss der HA oder FA ggfs. darauf Bezug nehmen warum dies in dem spez. Falle nicht geht oder nicht ausreichend ist.

    Schönen Gruß,
    Peter



  3. #3
    cand. med. Avatar von FunkyTwin
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    Hallo Peter,

    vielen Dank für die freundliche Antwort. So werde ich es weiterleiten.
    Ich hoffe, die angestrebten Maßnahmen führen zum gewünschten Erfolg.

    Grüße

    Thomas
    Die Krankenschwester kommt aufgeregt ins Arztzimmer gerannt:
    "Der Simulant von Zimmer 18 ist gerade gestorben!"
    "Donnerwetter", sagt der Stationsarzt, "jetzt übertreibt er aber!"



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