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In der Prüfungsordnung heißt es:
Schriftliche Prüfungen sind gemäß § 14 Abs. 6 ÄAppO bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat ...
Die Leistungen in schriftlichen Leistungsnachweisen sind wie folgt zu bewerten: hat der Studierende die für das Bestehen der Leistungskontrolle nach Absatz 5 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Fragen erreicht, so lautet die Note
* „sehr gut“ (1), wenn er mindestens 75 Prozent
* „gut“ (2), wenn er mindestens 50 Prozent aber weniger als 75 Prozent,
* „befriedigend“ (3), wenn er mindestens 25 Prozent, aber weniger als 50 Prozent,
* „ausreichend“ (4), wenn er keine oder weniger als 25 Prozent
der darüber hinaus gestellten Aufgaben zutreffend beantwortet hat.“
Also kann für eine 3 nie mehr als 25% aus den verbleibenden 40% verlangt werden, das heißt also 70%,
für eine 2 nie mehr als 80% und für 1 mehr als 90%!