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Freizeitstudent
Das ist eine Regelung, die wohl mittelfristig abgeschafft wird. Zitat www.zvs.de:
Sie haben die Berufsausbildung vor Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erworben, erhalten Sie eine Wartezeitverbessung von:
4 Halbjahren, wenn Sie Ihre Studienberechtigung vor dem 15. Januar 2002 erworben haben,
2 Halbjahren, wenn Sie Ihre Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben haben.
Haben Sie die Studienberechtigung nach dem 15. Juli 2007 erworben, erhalten Sie keine Wartezeitverbesserung.
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Platin Mitglied
Son mist