...Die Lohnabrechnung eines Schweizer Arbeitnehmers kann deutsche Kollegen vor Neid erblassen lassen: 5 Prozent Abzug für die staatliche Rentenversicherung, 1,25 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, 8,4 Prozent für die Pensionskasse - fertig. Aus 5.000 Franken brutto (rund 3.250 Euro) werden 4.267,50 Franken netto (rund 2.770 Euro). 14,65 Prozent Abzüge. .....
Das schöne Nettogehalt des Arbeiters aber verflüchtigt sich.
Gehen wir weiter von den 5.000 Franken eines
Arbeiters aus und nehmen an, er wohne in Zürich und seine Frau arbeite nicht, sondern ziehe die beiden
Kinder auf. Von den ca. 4.265 Franken, die monatlich auf sein Konto überwiesen werden, muss er als niedrig
besteuerter Alleinverdienener 360 Franken zur Seite legen. Dazu werden ihm rund 1.000 Franken für die
Krankenversicherung abgebucht. 230 Franken pro Monat sollte er für die Eigenbeteiligung an den
Gesundheitskosten zur Seite legen. Denn die beläuft sich für zwei Erwachsene und zwei Kinder auf bis zu
2.720 Franken im Jahr. Aus 4.265 Franken netto werden real 2.675 Franken (rund 1.740 Euro). Für die
freiwillige private Altervorsorge bleibt da nichts übrig. Denn selbst wenn dieser Beispielarbeiter in einer
Randlage unter beengten Verhältnissen wohnt: Die Miete frisst mindestens die Hälfte seines realen
Nettoeinkommens. Wehe, es fällt ein Kind von Fahrrad, schlägt sich drei Zähne ein und braucht eine teure
Behandlung. Das gibt der Familienetat nicht her. Denn Zähne sind in der obligatorischen Grundversicherung
nicht eingeschlossen.