Erstmal keine Panik, beides kannst du nachreichen, solltest es aber spätestens innerhalb 3 Monaten machen.Zitat von Haggis
1. bei der Ärzteversorgung kannst du dich erst anmelden, wenn du einen Vertrag unterschrieben hast und die ärztliche Tätigkeit ausübst.
2. SObald die ÄRzteversorgung deine Anmeldung akzeptiert hat, schickt sie dir ein FOrmular zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, welches du dann ausfüllst und abschickst.
Dein Arbeitgeber wird das wissen, dass du das bei deiner 1. Stelle nicht haben kannst und gewohnt sein das nachgereicht zu kriegen, dein Rentenbeiträge werden dann zunächst an die GRV gehen und hinterher zurücküberwiesen.