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  1. #11
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    Zum Thema Flugzeug:
    Die Lufthansa ermutigt an Bord befindliche Ärzte ausdrücklich sich im Notfall zu melden, bzw. sich bereits vorher zu registrieren, damit im Falle eines Falles das Personal aktiv auf einen zugehen kann. Die Lufthansa übernimmt die Haftung für die ärztlichen Maßnahmen an Bord. Hintergrund dürfte sein, daß man, für den Fall, daß sich kein med. Personal an Bord befindet eine Zwischenlandung in Kauf nimmt (die sich evtl. später als nicht erfoderlich heruasstellen könnte), welche erhebliche Kosten für die Fluggesellschaft bedeutet.

    http://www.lufthansa.com/online/port...l=de&cid=18002



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  2. #12
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    Mein Thema!
    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Menschen nur dann kollabieren, akute Brustschmerzen bekommen oder sich meilenweit in die Hand scheiden, wenn ICH an Bord bin - ich liebe Zugfahren!
    Ist mir schon mehrfach passiert, in der Regionalbahn wie im ICE. Meistens saß ich irgendwie in der Nähe. Die Frage, ob ich handle oder nicht, stellt sich für mich da gar nicht. Ich bin Kinderkrankenschwester (und Erstsemester, hihi...), zur Hilfeleistung verpflichtet (BGB § 323c) und außerdem schaltet sich bei mir auch sofort der Notfall-Autopilot ein. Die Abläufe, die man gelernt hat, laufen dann einfach.
    Das Gute an den Langstrecken: meistens sind Ärzte auf dem Weg zum Kongress im ICE, da kommt dann schnell ein interdisziplinäres Team in Wagen 32 zustande... ;)

    Dass ich über oder in fremdem Hoheitsgebiet aufpassen muss, war mir jetzt ehrlich gesagt gar nicht klar. Heißt das, die Fluggesellschft kann einen verklagen, wenn man eine Zwischenlandung entschieden hat und es dann gar nicht erforderlich war? Oder meint ihr, dass der Patient oder die Angehörigen einen verklagen, wenn man beim Reanimieren ne Rippe gebrochen hat?
    Geändert von spazz (07.06.2008 um 14:02 Uhr) Grund: Zusatz



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  3. #13
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
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    Zitat Zitat von spazz
    ... zur Hilfeleistung verpflichtet (BGB § 323c)...

    Dass ich über oder in fremdem Hoheitsgebiet aufpassen muss, war mir jetzt ehrlich gesagt gar nicht klar. Heißt das, die Fluggesellschft kann einen verklagen, wenn man eine Zwischenlandung entschieden hat und es dann gar nicht erforderlich war? Oder meint ihr, dass der Patient oder die Angehörigen einen verklagen, wenn man beim Reanimieren ne Rippe gebrochen hat?
    Zum einen muss ich ganz kurz klugscheissen: der Paragraph stimmt, das Gesetzbuch nicht. Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand und findet sich also im Strafgesetzbuch (StGB).

    Und man hört tatsächlich von Fluggesellschaften, die versuchen, sich die erheblichen Kosten einer Zwischenlandung wiederzuholen. M. E. sicherlich nicht, wenn durchaus gut eine ernste Erkrankung vorliegen
    könnte, wie in Nieres Beispiel mit dem möglichen Myokardinfarkt. Aber möglicherweise, wenn man dem Flugkapitän weißmacht, dass die oberflächliche Schnittwunde am Arm auf dem Flug von Köln nicht bis zur planmäßigen Landung in Zürich warten kann.
    Geändert von tonexxx (10.06.2008 um 12:22 Uhr) Grund: Schönheitskorrekturen



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  4. #14
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  5. #15
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    Zitat Zitat von tonexxx
    Zum einen muss ich ganz kurz klugscheissen: der Paragraph stimmt, das Gesetzbuch nicht. Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand und findet sich also im Strafgesetzbuch (StGB).
    Jajajajaja! Stimmt, haste recht! Ist StGB.. (grummel).
    Ich finde die Deutsche Bahn könnte mir mal nen Sandwich spendieren - gemütliche Standfahrten am Rhein sind zwar auch nett, aber leider etwas zeitintensiv...



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