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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied
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    Die Bereitschaftsstufe ist formell an der zu erwartenden Arbeitsbelastung geknüpft. Bei zu erwartender Arbeitsbelastung > 50 % wären - formell - keine Bereitschaftsdienste möglich und die Zeit müsste als reguläre Arbeitszeit gewertet werden. Während es z.B. im AVR noch 4 unterschiedliche Bereitschaftsstufen gibt (A-D), sind es gemäß TdL an den Universitäten nur noch II. Stufe I (bis 25%) wird zu 60%, Stufe II (25-49%) zu 95% bezahlt.

    Üblicherweise ist es in der Tat, daß man am Folgetag nach Hause geht. Wann das dann tatsächlich der Fall ist, variiert leider. ;) Und, wie Du richtig erkannst hast, ist diese Tatsache der Grund, warum der Samstag der bestbezahlte Tag ist. Man beachte, daß einem der folgende Arbeitstag komplett abgezogen wird , während der Bereitsschaftsdienst z.B. nur zu 65% bezahlt wird. So kam es damals, als wir noch kein Schichtmodell hatten, dazu, daß wir, da uns vor Antritt des Dienstes 3 Stunden Freizeit aufgedrängt wurden, nach einem regulären Wochendienst nicht einmal ausreichend zusätzlich netto verdient hatten, um die Pizza und die Coke am Abend zu bezahlen
    (Zur Erklärung: regul. Arbeitszeiten von 8.00 - 16.30 mit 30 min Pause; bei Dienst von 8.00 - 13.00 und von 16.00 an Dienst... reguläre Arbeitszeit bis 19.30, um die 3stündige Freizeit auszugleichen. Anschließend bis 8.00 Folgetag Dienst Stufe C plus 30 min reg. Arbeitszeit (Übergabe) (12,5 h * 0,65= 8,125; 8,125 - 7,5 h = 0,625 h).

    In kleineren Kliniken kommt es vor, daß auch die Oberärzte an den Bereitschaftsdiensten teilnehmen. I.d.R. ist dies aber nicht der Fall, sondern sie sind nur als 'Hintergrund' tätig.

    Die Arbeitsbelastung hängt in der Tat sehr stark vom Fachgebiet, Art der Klinik und Art des Dienstes an (an grösseren Häusern gibt es z.B. Hausdienste, die sich primär um hausinterne grössere und kleinere Notfälle kümmern, aber mit der Notaufnahme oder der Intensivstation nichts zu tun haben).



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  2. #7
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    Ist das überall so, dass die Bereischaftsstufe im Arbeitsvertrag festgelegt ist? Aus logischer Sicht ist das ja eine echt komische Regelung, weil im Falle von unterschiedlichen Diensten wie Hausdienst und Ambulanz ja daraus selbst eine unterschiedliche Arbeitsbelastung hervorgeht. Welche Stufe ist da die typischerweise vereinbarte? (ich würde ja auf Stufe I tippen...)

    Verstehe ich das richtig, dass man die als Dienstzeit bezahlte Stundenanzahl so berechnet, indem man von 24h die an dem Tag im Rahmen der regulären Arbeitszeit (inkl. Pause) geleisteten Stunden abzieht, dann mit dem Faktor der Bereitschaftsstufe multipliziert und davon die dann am nächsten Tag ausgefallenen Stunden (ohne Pause) abzieht? Für Stufe I Bereitschaft an kommunalen Krankenhäusern käme ich da z.B. auf:

    MO-DO: (24-8,5)*0,6 - 8=1,3h (entspricht 29€ für AÄ)
    FR: (24-8,5)*0,6=9,3h (entspricht 207€ für AÄ)
    SA: 24*0,6=14,4h (entspricht 321€ für AÄ)
    SO: 24*0,6-8=6,4h (entspricht 142€ für AÄ)

    Ist das korrekt? Insbesondere für Dienste in der Woche ist das ja echt unverschämt wenig, was man für die 24h Schicht bekommt. Welche Dienste sind in der Praxis dann beliebter, die am Wochenende wegen dem Geld oder die in der Woche, weil man dann doch mehr Freizeit hat? War das vor den Ärztestreiks noch schlimmer, oder hat der neue Tarifvertrag einfach nichts geändert?



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  3. #8
    Gold Mitglied
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    Beliebter kann man nicht sagen finde ich. Ich mach eigentlich gerne Freitagsdienste. Dann schön Samstag um 9 nach Haus und man hat noch das ganze Wochenende vor sich.
    Ein Samstag Dienst...da ist nix mehr vom WE übrig. Kommt immer drauf an, wie angewiesen du auf das Geld bist.
    Ich versuch das immer etwas in Waage zu halten 2-3 WE Dienste plus 2-3 Wochentagsdienste. Dann komm ich im Endeffekt immer auf ähnliches Gehalt.



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  4. #9
    Platin Mitglied
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    Stimme meinem Vorredner zu. Ist zwar schon etwas her, dass ich den letzten 24h-Dienst gemacht habe. In der Woche finde ich ein bißchen unattraktiv auf Grund des Gehaltes, aber ist mitunter ganz praktisch, wenn man an dem Folgetag mal etwas in der Woche erledigen möchte (sofern man tatsächlich pünktlich raus kommt und der Müdigkeit Herr wird). Freitagsdienste sind ein netter Kompromiß aus Bezahlung und erhaltenem Wochenende, während Samstagwochenende natürlich der Hass sind bzgl. Freizeitwert.

    Sonntagdienste sind im Prinzip ähnlich wie Freitagsdienste, mit dem Unterschied, dass man im Gegensatz zum Freitag 24 und nicht 16 h "alleine" ist und man am Montag auf Station fehlt. Je nach Organisation des Stationsablaufes hat man dann am Folgetag 'ne Menge nachzuarbeiten.

    Die Bereitschaftsdienste per se stehen im Arbeitsvertrag nicht drin (zumind. bei uns nicht), werden aber offiziell im Sinne der zu erwartenden Arbeitsbelastung festgelegt. Hat man den Eindruck, die Arbeitsbelastung sei höher, gibt's die Möglichkeit, den Arbeitsaufwand zu dokumentieren und eine Höherstufung zu beantragen. Selbstverständlich werden bei mehreren unterschiedlichen Diensten diese, sofern die Arbeitsbelastung deutlich differiert, diese auch unterschiedlich bezahlt.

    Und das Dienste nicht so bezahlt werden, wie sie eigentlich sollten (Nachtarbeit mit Abschlag statt mit Zuschlag wie in anderen Branchen und die offizielle Arbeitsbelastung ist häufig natürlich auch ein Hohn in Anbetracht der tatsächlichen), ist keine Neuigkeit. Vom Prinzip her hast Du es verstanden, wie sich die Bezahlung der Bereitschaftsdienste errechnet. Bei meinem Haus kommen noch minimale Zuschläge für Nachtstunden, Samstags-, Feiertags- und Sonntagsarbeit hinzu, die aber fast vernachlässigen kann.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von DocEmmettBrown
    Insbesondere für Dienste in der Woche ist das ja echt unverschämt wenig, was man für die 24h Schicht bekommt.
    Hallo DocEmmettBrown, wir wollen doch bei der Wahrheit bleiben: Du bekommst für eine 24-Stunden-Schicht, die Du Mo, Di, Mi oder Do machst, nicht nur die acht Stunden, die Du an diesem Tag als Tagesvolldienst gemacht hast, zu 100 Prozent bezahlt, sondern Dir werden auch für den jeweils folgenden Tag, an dem Du nicht arbeitest, 8 Stunden mit jeweils 100 %igem Stundenlohn bezahlt. Die MB-Aktivisten vergessen das bei ihren Milchmädchenrechnungen gern.

    Du hast quasi während Deines nächtlichen Bereitschaftsdienstes acht Stunden für den nächsten Tag vorgearbeitet. Nur das, was rechnerisch (hängt von der BD-Stufe ab) über diese acht Stunden hinausgeht, wird Dir am Monatende zusätzlich zu Deinem Grundgehalt ausbezahlt.

    Bereitschaftsdienste an Mo,Di, Mi und Do bringen am wenigsten Zusatzeinkommen, weil man da auch die wenigsten zusätzlichen Stunden arbeitet, da ein relativ großer Teil des Bereitschaftsdienstes mit dem freien, aber trotzdem voll bezahlten folgenden Tag verrechnet wird.

    24 h-Bereitschaftsdienste an Samstagen bringen das größte zusätzliche Einkommen, weil sie ganz als zusätzliche Arbeit angerechnet/bezahlt werden.

    An Freitagen ist das Zusatzeinkommen durch Bereitschaftsdienste höher als an den anderen Werktagen, weil Samstage keine regulären Arbeitstage sind und Du deshalb während des Bereitschaftsdienstes nicht für den nächsten Tag vorarbeiten musst und die 16 Stunden Bereitschaftsdienst deshalb ganz als Zusatzarbeit angerechnet werden.

    Im übrigen musst Du durchaus nicht an jedem Krankenhaus Bereitschaftsdienste machen. Es gibt auch zahlreiche Krankenhäuser, an denen nach 3-Schicht-Modellen gearbeitet wird. Dort werden alle Arbeitsstunden zu mindestens 100 Prozent bezahlt.

    Der MB, der Dir sicher ein Begriff ist, hätte es bei den Tarifverhandlungen in der Hand gehabt, nur noch Arbeitszeitmodelle mit Schichtdienstmodellen - also ohne Bereitschaftsdienste - zuzulassen, aber er hat auf Wunsch zahlreicher Mitglieder Bereitschaftsdienste und opt-out-Vereinbarungen ausdrücklich abgesegnet. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass nun weiterhin über den schlechten Stundenlohn der Bereitschaftsdienste gejammert wird und in den einschlägigen Foren in schöner Regelmäßigkweit Leute auftauchen, die Milchmädchenrechnungen anstellen, in denen sie sich für die Tage, an denen sie im Anschluss an ihren Tagdienst noch Bereitschaftsdienste gemacht haben, auf einen Stundenlohn von 3 Euro oder so ähnlich runterrechnen.

    Edit.:

    DocEmmettBrown, Du bist der King. Du hast es sogar geschafft, einen Stundenlohn von 1,20 Euro zu suggerieren.



    Zitat Zitat von DocEmmettBrown
    MO-DO: (24-8,5)*0,6 - 8=1,3h (entspricht 29€für AÄ)
    FR: (24-8,5)*0,6=9,3h (entspricht 207€ für AÄ)
    SA: 24*0,6=14,4h (entspricht 321€ für AÄ)
    SO: 24*0,6-8=6,4h (entspricht 142€ für AÄ)

    Ist das korrekt? Insbesondere für Dienste in der Woche ist das ja echt unverschämt wenig, was man für die 24h Schicht bekommt.
    Also zum hundertsten Mal:



    NEIN. Das ist nicht korrekt. Mo, Di, Mi oder Do bekommst Du als Assistenzarzt für 24Stunden nicht 29 Euro, sondern je nach Tarifvertrag und Bereitschaftsdienststufe ca. 430 bis 550 Euro.

    Die 29 Euro, die Du errechnet hast, wären nicht die Bezahlung für 24 Stunden Arbeit, sondern lediglich das Zusatzeinkommen, das du dafür bekämst, dass Du z. B. Montagnacht BD der Stufe I (60%, was übrigens nur noch selten vorkommt; meistens gibt es mehr) gemacht hättest und dafür aber am Dienstag frei gehabt hättest.

    Ich hab' jetzt keine Lust, schon wieder die genauen Zahlen aus den Tarifverträgen
    rauszusuchen. Außerdem gibt es hier im Forum schon einige Threads mit ganz genauen Berechnungen zu diesem Thema.
    Geändert von habichnicht (14.07.2008 um 07:41 Uhr)



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