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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Zitat Zitat von habichnicht
    Such Dir ein Krankenhaus, an dem nach einem Schichtdienstmodell gearbeitet wird, dann hast Du immer 100 %igen Stundenlohn plus Schichtdienstzulage
    Hier sind noch einige Zahlen aus Tarifverträgen des MB zu den Schichtzulagen und Zeitzuschlägen:

    Demnach gibt es allgemeine Schichtzulagen und Zeitzuschläge für die Stunden, die man in Schichtarbeit bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen verbracht hat. Dadurch kommt man in diesen Schichten auf etwas mehr als 100 Prozent des regulären Stundenlohns:

    Zitat aus dem TV-Ä für kommunale Kliniken: :

    "§ 11
    Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

    (1) 1Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung
    Zeitzuschläge.

    ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten
    Ärztinnen und Ärzten – je Stunde

    a) für Überstunden 15 v.H.,

    b) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,

    c) bei Feiertagsarbeit
    - ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
    - mit Freizeitausgleich 35 v.H.,

    d) für Arbeit am 24. Dezember und
    am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
    des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der
    jeweiligen Entgeltgruppe; bei Ärztinnen und Ärzten gemäß § 16 Buchst. c und d
    der höchsten tariflichen Stufe.

    3Die Zeitzuschläge betragen für Nachtarbeit 1,28
    Euro
    und für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im
    Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt 0,64 Euro je Stunde.

    4Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. b bis d sowie
    Satz 3 2. Alt. wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.


    4) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine
    Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich.

    2Ärztinnen und Ärzte, die nicht
    ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von
    0,63 Euro pro Stunde.

    (5) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage
    von 40 Euro monatlich.

    2Ärztinnen und Ärzte, die nicht ständig Schichtarbeit
    leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde."



    Auszug aus dem Tarifvertrag des MB, der für die meisten Unikliniken gilt (TV-Ä/TdL):

    "§ 8
    Ausgleich für Sonderformen der Arbeit


    (1) 1Ärzte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.

    2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

    a) für Überstunden 15 v.H.,

    b) für Nachtarbeit 1,28 €,

    c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,

    d) bei Feiertagsarbeit
    - ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
    - mit Freizeitausgleich 35 v.H.,

    e) für Arbeit am 24. Dezember und
    am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,

    f) für Arbeit an Samstagen von
    13 bis 21 Uhr 0,64 €;


    (5) 1Ärzte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage
    von 105 Euro monatlich.

    2Ärzte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten,
    erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.

    (6) 1Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro
    monatlich.

    2Ärzte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage
    von 0,24 Euro pro Stunde."
    Geändert von habichnicht (14.07.2008 um 22:59 Uhr)



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  2. #22
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    War vor einigen Tagen mal einen Freund im Krankenhaus besuchen und konnte einen kurzen Blick auf den Dienstplan der dortigen Ärzte werfen, als ich auf eine Schwester wartete. Das Krankenhaus besitzt 3 chirurgische Abteilungen (Unfall, Allgemein, Gefäß) mit jeweils zwei Stationen. Der Plan, den ich gesehen hab, hing bei den Gefäßchirurgen. Bei den Assistendiensten standen pro Datum zwei Namen, einer als "A-Dienst", der andere als "B-Dienst". Bei den Oberarztdiensten gab es jedoch eine Einteilung in Abteilungen (Unfall, Allgemein, Gefäß), wo dann jeweils ein Name stand. Bei den Assi-Diensten fanden sich sowohl Namen von AÄ wie auch Fachärzten, bei den OA-Diensten Namen von Fachärzten, OÄ und des Ltd. OA. Sehen bei Euch die Pläne ähnlich aus? Was genau bedeuten die einzelnen Dienstypen?



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  3. #23
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    Sowie ich das kenne sieht es folgendermaßen aus,

    A-Dienst ist derjenige der die Verantwortung hat und letztlich die Betreuung der Patienten auf allen Stationen durchführt. Oftmals sind es Fachärzte oder erfahrene Assistenten.

    B-Dienst ist meist ein junger unerfahrerer Assi der die ganzen praktischen Tätigkeiten die so anfallen macht. ( EK's, zugänge, Antibiotika und solche Sachen).

    Das jede Abteilung einen entsprechenden Oberarzt hat macht schon deshalb Sinn, das in chirurgischen Abteilungen oft auch Nachts notfallmäßig operiert werden muss, und ein Gefäßchirurg nicht umbedingt komplexe Frakturen zurechtzimmern kann. Und der Unfallchirurg, die verschlossenen Gefäße nicht wieder auf kriegt. (nur als Beispiel)

    Hinzu kommt noch eine Notaufnahme, die aber bei einem so großen haus wie du es beschreibst wahrscheinlich nicht auch noch von den Diensthabenden beackert wird. Sonst müsste der A und B Arzt da auch noch arbeiten.



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  4. #24
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    Zum Thema Notaufnahme fällt mir ein, dass ich auch mitbekommen habe, dass
    es wohl in dem KH einen Hausdienst gibt. Wie passt das mit besagtem Dienstplan zusammen? Gibt es in der Regel für jede Fachrichtung einen Hausdienst? Die Oberarztdienste sind dann aber Rufbereitschaft von zu Hause?



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  5. #25
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von MediHH
    Sowie ich das kenne sieht es folgendermaßen aus,

    A-Dienst ist derjenige der die Verantwortung hat und letztlich die Betreuung der Patienten auf allen Stationen durchführt. Oftmals sind es Fachärzte oder erfahrene Assistenten.

    B-Dienst ist meist ein junger unerfahrerer Assi der die ganzen praktischen Tätigkeiten die so anfallen macht. ( EK's, zugänge, Antibiotika und solche Sachen).

    Das jede Abteilung einen entsprechenden Oberarzt hat macht schon deshalb Sinn, das in chirurgischen Abteilungen oft auch Nachts notfallmäßig operiert werden muss, und ein Gefäßchirurg nicht umbedingt komplexe Frakturen zurechtzimmern kann. Und der Unfallchirurg, die verschlossenen Gefäße nicht wieder auf kriegt. (nur als Beispiel)

    Hinzu kommt noch eine Notaufnahme, die aber bei einem so großen haus wie du es beschreibst wahrscheinlich nicht auch noch von den Diensthabenden beackert wird. Sonst müsste der A und B Arzt da auch noch arbeiten.
    Die Realität sieht meist etwas anders aus:
    - A-Dienst ist der (meist alleinige) Anwesenheitsdienst, zuständig für Ambulanz und Stationen (außer Intensiv)
    - B-Dienst ist der Hakenhalter für OPs
    - die jeweiligen Fach-OAs kommen nur für ihre OPs rein
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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