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Zitat von
habichnicht
Such Dir ein Krankenhaus, an dem nach einem Schichtdienstmodell gearbeitet wird, dann hast Du immer 100 %igen Stundenlohn plus Schichtdienstzulage
Hier sind noch einige Zahlen aus Tarifverträgen des MB zu den Schichtzulagen und Zeitzuschlägen:
Demnach gibt es allgemeine Schichtzulagen und Zeitzuschläge für die Stunden, die man in Schichtarbeit bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen verbracht hat. Dadurch kommt man in diesen Schichten auf etwas mehr als 100 Prozent des regulären Stundenlohns:
Zitat aus dem TV-Ä für kommunale Kliniken: :
"§ 11
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung
Zeitzuschläge.
²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten
Ärztinnen und Ärzten – je Stunde
a) für Überstunden 15 v.H.,
b) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
c) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
d) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der
jeweiligen Entgeltgruppe; bei Ärztinnen und Ärzten gemäß § 16 Buchst. c und d
der höchsten tariflichen Stufe.
3Die Zeitzuschläge betragen für Nachtarbeit 1,28
Euro
und für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im
Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt 0,64 Euro je Stunde.
4Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. b bis d sowie
Satz 3 2. Alt. wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.
4) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine
Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich.
2Ärztinnen und Ärzte, die nicht
ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von
0,63 Euro pro Stunde.
(5) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage
von 40 Euro monatlich.
2Ärztinnen und Ärzte, die nicht ständig Schichtarbeit
leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde."
Auszug aus dem Tarifvertrag des MB, der für die meisten Unikliniken gilt (TV-Ä/TdL):
"§ 8
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Ärzte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde
a) für Überstunden 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 1,28 €,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von
13 bis 21 Uhr 0,64 €;
(5) 1Ärzte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage
von 105 Euro monatlich.
2Ärzte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten,
erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.
(6) 1Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro
monatlich.
2Ärzte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage
von 0,24 Euro pro Stunde."