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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich arbeite in einem kleinen kirchlichen Krankenhaus. Wir sind vertraglich verpflichtet z.b. neben chirurgischen oder internistischen Hausdiensten auch parallel Notarztdienste mitzufahren. Ist das rechtlich so okay...hab da so meine Bedenken,gibts hier Kollegen die auch doppeldienste haben(hausdienst+notarztdienst).wie seht ihr das?
    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
    Docmurat



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  2. #2
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    Dieses Modell kenne ich auch, wurde in mehreren Häusern, in denen ich arbeitete auch gemacht (ich hatte aber damals keine Notarzt-Qualifikation).
    Zu klären ist natürlich, wie ist die Zeit in Aufnahme und Station abgedeckt, wenn der Notarzt draußen ist. Hilft dann der Chirurg oder ggf. der Anästhesist aus? Oder kommt der Hintergrund zeitweilig in das Haus?



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  3. #3
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    danke für deine antwort erstmal,
    also der internist oder der chirurg sind dann noch im hause, wenn der diensthabende notarzt gerade weg ist, bzw der oberärztliche Hintergrund kommt dann ins haus, das ist schon so geregelt, klappt auch einigermassen.
    Nur manchmal ist es gerade blöd wenn ein Pat. behandelt wird, zB an einer grossen Platzwunde genäht wird,und dann muss man als notarzt fluchtartig den Pat. verlassen und die chir. Versorgung brach liegenlassen, bis dann der OA kommt und den Pat. weiterversorgen kann., bei einer Platzwunde geht es vielleicht ja noch, es gibt sicher noch schwerwiegendere Erkrankungen oder Verletzungen, wo man den Pat. so ohne weiteres nicht ohne Arzt lassen sollte, zB. Reanimation etc.....
    Kann ich es verweigern als notarzt neben meinem normalen Hausdienst mitzufahren, auch wenn das so in meinem vertrag steht....
    kennt sich da jemand aus ?



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  4. #4
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    Letztlich kommt es vor allem darauf an, wie die Vertretung bei Abwesenheit des Notarztes organisiert ist. Engstellen sind schon denkbar. Eine laufende Reanimation kann natürlich nur dann verlassen werden, wenn sie von einem anderen Arzt, besser noch 2 anwesenden Ärzten, übernommen wird.
    In allgemeinen bekommst Du für den beschriebenen Doppeldienst auch eine Zusatzvergütung (meist Pauschale für gleichzeitigen Notarztdienst oder z.B. 5 Euro pro Stunde oder ggf. auch eine Kombination aus beiden Modellen). Dieser Zusatzverdienst dient zur Honorierung der zusätzlichen Notarzt-Aufgaben und letztlich auch zur Kompensation eines erhöhten (Haftungs-)Risikos.
    Du kannst letztlich schlecht ablehnen, wenn diese in Deinem Vertrag vermerkt und auch so im Krankenhaus ein typisches Modell ist, besonders wenn Du in der Probezeit bist, obwohl Du schon richtig mögliche Probleme beschriebst. Im Falle einer Ablehnung versucht im allgemeinen die Verwaltung selbst oder auf Veranlassung des Chefarztes Dir zu kündigen, was in der Probezeit problemlos geht und auch nach Ablauf der Probezeit z.B. mit einer (betriebsbedingten) Kündigung möglich ist; zudem gibt es auch andere Druckmittel: z.B. der Assistent wird fast nicht mehr im Op, sondern nur noch in der Ambulanz eingestzt.
    Wenn Dir die Situation zu heikel oder gefährlich erscheint oder wenn es in der Vergangenheit wiederholt Probleme mit der Vertretung bei Abwesenheit des Notarztes gegeben hatte, solltest Du Dir eine andere Stelle suchen und kündigen. Es gibt genug Krankenhäuser, die sich nicht am Notarztdienst beteiligen und auch einzelne Krankenhäuser, die einen eigenen Notarztdienst unabhängig vom diensthabenden Internisten, Chirurgen und Anästesisten stellen.



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