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Letztlich kommt es vor allem darauf an, wie die Vertretung bei Abwesenheit des Notarztes organisiert ist. Engstellen sind schon denkbar. Eine laufende Reanimation kann natürlich nur dann verlassen werden, wenn sie von einem anderen Arzt, besser noch 2 anwesenden Ärzten, übernommen wird.
In allgemeinen bekommst Du für den beschriebenen Doppeldienst auch eine Zusatzvergütung (meist Pauschale für gleichzeitigen Notarztdienst oder z.B. 5 Euro pro Stunde oder ggf. auch eine Kombination aus beiden Modellen). Dieser Zusatzverdienst dient zur Honorierung der zusätzlichen Notarzt-Aufgaben und letztlich auch zur Kompensation eines erhöhten (Haftungs-)Risikos.
Du kannst letztlich schlecht ablehnen, wenn diese in Deinem Vertrag vermerkt und auch so im Krankenhaus ein typisches Modell ist, besonders wenn Du in der Probezeit bist, obwohl Du schon richtig mögliche Probleme beschriebst. Im Falle einer Ablehnung versucht im allgemeinen die Verwaltung selbst oder auf Veranlassung des Chefarztes Dir zu kündigen, was in der Probezeit problemlos geht und auch nach Ablauf der Probezeit z.B. mit einer (betriebsbedingten) Kündigung möglich ist; zudem gibt es auch andere Druckmittel: z.B. der Assistent wird fast nicht mehr im Op, sondern nur noch in der Ambulanz eingestzt.
Wenn Dir die Situation zu heikel oder gefährlich erscheint oder wenn es in der Vergangenheit wiederholt Probleme mit der Vertretung bei Abwesenheit des Notarztes gegeben hatte, solltest Du Dir eine andere Stelle suchen und kündigen. Es gibt genug Krankenhäuser, die sich nicht am Notarztdienst beteiligen und auch einzelne Krankenhäuser, die einen eigenen Notarztdienst unabhängig vom diensthabenden Internisten, Chirurgen und Anästesisten stellen.