Mal ne ganz dumme Frage: Werden die Fahrtkosten nicht erstattet? Ich komme aus einem ganz anderen Bereich und da war es selbstverstaendlich, dass die Kosten estattet werden.
Laut herrschender Rechtssprechung hat man ein Anrecht auf die Erstattung der Vorstellungskosten, wenn diese Erstattung nicht explizit schriftlich in der Anzeige und/oder der (schriftlichen) Einladung ausgeschlossen wird.

Hintennach kann das nicht mehr ausgeschlossen werden - man kann denen also schlicht mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung kommen, wenn sie einem schon blöd kommen.

Das macht viel Spaß !