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Laut herrschender Rechtssprechung hat man ein Anrecht auf die Erstattung der Vorstellungskosten, wenn diese Erstattung nicht explizit schriftlich in der Anzeige und/oder der (schriftlichen) Einladung ausgeschlossen wird.Mal ne ganz dumme Frage: Werden die Fahrtkosten nicht erstattet? Ich komme aus einem ganz anderen Bereich und da war es selbstverstaendlich, dass die Kosten estattet werden.
Hintennach kann das nicht mehr ausgeschlossen werden - man kann denen also schlicht mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung kommen, wenn sie einem schon blöd kommen.
Das macht viel Spaß !