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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    habe eine Frage zum Weihnachtsgeld....arbeite seit Mai bei einem kirchlichen Träger und werde nach AVR bezahlt, steht mir noch Weihnachtsgeld zu wenn ich z.b. Im November zu einem anderen Arbeitgeber wechsele???

    Ich habe mal gehört falls man vom einem kirchlichen Träger zu einem anderen kirchlichen Träger wechselt wäre das kein Problem....

    Kann mir einer genaues was dazu sagen?

    bzw. bis wann müßte ich arbeiten, so daß mir Weihnachtsgeld zusteht??


    DAnkeeeeeeeeee



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  2. #2
    Workaholic Avatar von synovia
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    Wenn, dann würdest du ja das Weihnachtsgeld im November von deinem neuen Arbeitgeber bekommen. Es wird schließlich im November ausgezahlt.

    Bei einigen Arbeitgebern ist es so, dass man mind. bis zum März (manchmal auch April oder Mai) des Folgejahres dort beschäftigt sein muss, weil man ansonsten das Weihnachtsgeld zurück zahlen muss.

    Und kirchliche Häuser untereinander gönnen sich bestimmt nichts, auch nicht unter dem Deckmäntelchen der Kirche. Daher würde ich diesbezüglich nicht auf deren Solidarität hoffen.
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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  3. #3
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    ...und meist muss man auch erst ein volles Jahr dort gearbeitet haben, also ab Anfang Januar. Manchmal bekommt man es aber auch anteilsweise nach Gunsten des CAs oder der Geschäftsführung.



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  4. #4
    DE-Systemprofiteur!
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    Ich habe die Situtation mit nem Wechsel innerhalb zweier kirchlicher Häuser ( katholisch auf evangelisch) selber gehabt. Von Deinem alten Haus kriegste dabei leider nix mehr ( war bei mir so ), vom neuen Haus nen Anteil am Weihnachtsgeld, der sich auf die Monate, die Du dort arbeitest, in deinem Fall wären das 2/12 = 1/6 der 80% vom letzten Netto, bezieht. Gibt aber da auch von Haus zu Haus verschiedene Regelungen => im Zweifelsfall immer fragen, das kost nix.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    also früher in meinem städtischen Haus gabs das Weihnachtsgeld nur, wenn man mindestens ab 1.6. in dem Haus war, sonst gar nichts (auch nicht anteilig).

    Hoffe für dich, dass das heute und bei den kirchlichen anders ist!



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