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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hatte mit einem Kommilitonen gestern drüber diskutiert und keine Antwort gefunden. konnte auch nichts durch googeln finden.
    Wenn man das Hammerexamen bestanden hat und die Approbation erlangt hat--und sagen wir mal dann nach ein paar Jahren beschließt Medizinjournalist zu werden oder in andere Nicht-kurative Bereiche geht---gibt man dann seine Approbation zurück?Meine irgendwo gelesen zu haben das so und soviele Approbationen jährlich zurückgegeben werden etc. ---warum tun die Leute das?Ist man dann noch Arzt?Bzw. wird gesetzlich als Arzt gesehen oder als z.B. Journalist?
    Oder ist man sobald man das Hammerexamen bestanden hat zeit lebens immer Arzt bzw. wird als Arzt gesehen?



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    So, mal umgeschoben...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Bildspezialistin
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    Also: wenn du dein Hammerexamen bestanden hast, wirst du deine Approbation erstmal noch zusätzlich beantragen (und eine satte Gebühr dafür bezahlen) müssen - wenn du es nicht tust bekommst du sie nicht. Und wieder zurückgeben kann man sie sicher auch...
    Es ist halt verboten ärztlich tätig zu sein ohne gültige Approbation, es wäre mir aber neu wenn es verboten wäre mit einem fertigen Medizinstudium Nichtarzt zu sein.



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  4. #4
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    Also es ging konkret um folgenden Fall:

    Person A hat Medizin studiert und das Studium beendet. Hat aber gar nicht erst die Approbation beantragt(da er nach dem PJ einfach das Restaurant seiner Eltern übernommen hat)--Etwa 4Jahre später kommt es zu einer Notfallsituation im Zug(Durchsage ob Arzt/Sanitäter anwesend)--Person fühlte sich NICHT dazu verpflichtet hinzugehen da er "weder Approbation hat noch ärztlich tätig sei und einfach Gastronom sei".

    Wie sehe es in so einem Fall rechtlich aus und könnt ihr in dieser spezifischen Situation die Ansicht der Person A teilen?

    Er meinte noch das er auch nicht eher in der Lage wär groß was zu machen da sein Erste Hilfe Kurs schon 9 Jahre oder so zurück läge etc.

    Frage:Würdet ihr sagen das ist ok oder ist er rechtlich/moralisch dazu verpflichtet einzugreifen?



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  5. #5
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Unsicherer
    Wie sehe es in so einem Fall rechtlich aus und könnt ihr in dieser spezifischen Situation die Ansicht der Person A teilen?
    Nein, teilen kann ich die Ansicht dieser Person nicht wirklich. Derjenige ist im Rahmen seines Studiums auch zum Thema Notfallmedizin ausgebildet worden - an den meisten Unis zwar eher theoretisch als praktisch - aber er hat definitv mehr Ahnung als die Sekretärin, die vielleicht neben ihm im Zug sitzt.

    Wie es konkret rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Könnte mir aber schon vorstellen, daß es evtl. Probleme geben kann, auch wenn es vielleicht nicht zu einer Verurteilung reicht. Wegen unterlassener Hilfeleistung kann jeder angeklagt werden und sei es nur die Kassiererin, die morgens auf dem Weg zur Arbeit am offensichtlichen Unfallopfer vorbeifährt, obwohl sie sieht, daß kein anderer da ist, um zu helfen.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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