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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Workaholic Avatar von synovia
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    Heute kam dann endlich mein Arbeitsvertrag und anbei eine Vielzahl von Begleitschreiben.
    So auch ein Formblatt zum "Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung nach §2 Abs. 2 des Tarifvertrages über die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (ATV)".
    Text: [...] habe ich mich für die frewillige Versicherung entschieden und bitte, mich gemäß § 2 Abs. 2 ATV von der Pflichtversicherung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu befreien. Ich erwarte von der Arbeitgeberseite die Beitragsleistung zur Versorgungsanwartschaften für die freiwillige Versicherung nach der Tarifregelung des § 2 Abs. 2 ATV.

    Ich versteht nur Bahnhof
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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  2. #2
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    Das ist reichlich verklausuliert und unverständlich. Ich denke, es geht um die normale Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Du zahlst ja in das ärztliche Versorgungswerk.



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  3. #3
    Workaholic Avatar von synovia
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    Ja, das dachte ich auch erst. Aber die beantrage ich ja nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Versorgungswerk...

    Mittlerweile glaube ich da, dass es um eine private, betriebliche Altersvorsorge geht (da steht auch noch irgendwas von Hinterbliebenen Versorgung).
    Bei der Diakonie, wo ich während des Studiums gearbeitet habe, gab es sowas auch, da hat der Arbeitgeber für mich in eine kirchliche Zusatzversorgungskasse eingezahlt, von der ich auch noch eine Altersrente bekommen werde. Ich glaube, sowas ist das auch...
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  4. #4
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    Frag am besten die Personalabteilung.



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  5. #5
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    Hallo,

    da zu diesem Themengebiet der "VBL-Betriebsrente" sehr wenig zu finden ist und da die meisten Jungärzte bei ihrem Berufsanfang im öffentlichen Dienst (z.B. Uniklinikum) zwangsweise damit konfrontiert werden,wollte ich mich mal ganz kurz hierzu äussern.Weiter Infos findet ihr unter Google.

    Als Arzt hat man zwei Möglichkeiten:
    a)VBL-Klassik,also in der Pflichtversicherung der VBL zu bleiben oder
    b)VBL-Extra in die freiwillige Zusatzversorgung zu wechseln.

    Zu a) Wenn ihr länger als 5 Jahre im öffentlichen Dienst arbeiten werdet (was bei den meisten Ärzten der Fall ist,wegen Facharzt),so ist die Pflichtversicherung vorzuziehen.
    Ihr müsst dann aber 1.41% eures Gehaltes an die VBL ableisten.Der Arbeitgeberanteil beträgt 6,45%!
    Der Rentenanspruch besteht erst nach Ableistung von 5 Jahren.
    Falls ihr nach weniger als 5 Jahren nicht mehr im öffentliche Dienst arbeitet,so könnt ihr euer Geld,sprich die 1.41% zurückerstatten lassen,und zwar nach Antragsstellung.Jedoch ohne Zinsen!Ein Rentenanspruch vor Ableistung der 5 Jahre besteht dann nicht.
    Nach Ableistung von 5 Jahren habt ihr bei einem Arbeitsplatzwechsel dann Anspruch auf die Zusatzrente.

    Zu b) Wenn ihr weniger als 5 Jahre im öD arbeiten werdet,so ist die freiwillige Zusatzversorgung eine gute Alternative.Naja das Wort "freiwillig" ist eher irreführend;es sei soviel gesagt,dass eure Beiträge auch an die VBL gehen.
    Ihr müsst zwar kein Arbeitnehmeranteil leisten und habt ab dem ersten Arbeitstag Rentenanspruch,aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.
    Wenn z.B. eurer Vertrag nach 3 Jahren verlängert wird um weitere 3 Jahre,so MÜSST ihr euch zwangsläufig wieder Plichtversichern,und zwar ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (also hier nach 3 Jahren).
    Damit keine doppelten Abzüge enstehen,müsst oder könnt ihr die freiwillige Versicherung abmelden.Hier können euch Nachteile entstehen,dass euch die Zeit in der freiwilligen Versicherung im Hinblick auf die Pflichtversicherung nicht anerkannt wird;das heisst,ihr habt sozusagen zeitverzögert einen Rentenanspruch.
    Wenn ihr aber vor 5 Jahren die Arbeitsstelle wechselt,so könnt ihr auch diese freiwillige Versicherung mitnehmen.Achso,der Arbeitgeberanteil ist bei der freiwilligen NUR maximal 4%.

    Klar sind das obern nur die groben Eckpunkte,aber als Einleitung und als Überblick sehr sinnvoll.

    Welche Versicherung ihr wählt ist eure Sache,aber es sei soviel gesagt,dass ein gewisses "Einsparpotential von 2.45%",dank der freiwilligen Versicherung,für die öffentlichen KH besteht.

    Also,falls eure Personalabteilung euch so ein Antrag mit wenig Information in die Hand drücken sollte,dann sollte es wohl keine Probleme mehr geben.

    Ich empfehle natürlich sich selber schlau zu machen auf der VBL Seite.

    Ich persöhnlich denke,dass man mit der Pflichtversicherung nichts falsch machen kann,weil man hier in ruhe abwarten kann,ob man tatsächlich 5 Jahre im öD bleibt;wenn nicht kann man sich den einbezahlten Betrag rückerstatten lassen;und wenn man weiter im öD bleibt,so kommt man in der allgemeinen Regelzeit (5J) zu seinem Rentenanspruch


    Gruß.
    (P.S.:Keine Haftung für Fehler )

    P.P.Sas ist nicht wie manche denken die Befreiung von der "normalen gesetzlichen Rentenversicherung",sondern von der zusätzlichen Altervorsorge im öffentlichen Dienst (ATV).
    Geändert von uensalpl (18.10.2008 um 07:54 Uhr)



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