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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest
    Hallo,

    gerade geistert eine unterschwellige Wut in meinem Kopf herum und ich dachte, daß ich mal Eure Meinungen "einhole".
    Heute hatten wir den praktischen Teil, der zum Kurs "Notfälle und erste ärztliche Hilfe" gehört. Bei uns in Bonn gibt es im Rahmen dieses Kurses leider nur einen einmaligen praktischen Termin, der Rest läuft als Vorlesung ab.
    Der Anästhesist, der den praktischen Kurs geleitet hat, fing also mit einer Fallbeschreibung an:
    Ein Junkie liegt mit Wunden im Gesicht und mit Herzstillstand im Bahnhofsklo..............was machen Sie?
    Es kam dann also die übliche fachliche Diskussion, die man normalerweise so erwartet.

    Ich habe dann gefragt, wie es ist, wenn man als vorbeikommender Passant, der keine Beatmungsmaske oder andere Hilfsmittel zur Verfügung hat, wegen Ansteckungsgefahr (möglicherweise hat der Junkie ja Aids/ Hepatitis) nicht selbst erste Hilfe leistet, sondern nur "professionelle Hilfe" holt.
    Daraufhin hat mich eine Kommilitonin bitterböse angesehen und gesagt: " Du mußt dem helfen. Natürlich mußt Du dem helfen. Ich wundere mich überhaupt, daß du so etwas fragst."

    Jetzt meine Frage:
    Ist diese Kommilitonin zu doof, zu erkennen, was ich mit der Frage bezweckt habe?
    Es ist natürlich kein Ekel, der einen in dem geschilderten Fall davon abhalten würde, zu beatmen, sondern die tatsächlich vorhandene, sehr hohe Wahrscheinlichkeit, daß man sich mit irgendetwas infiziert ( ich bin seit zwei Wochen im klinischen Studium, also bitte nicht meckern, wenn ich da mit den Ansteckungs- / Übertragungswegen etwas falsch sehe).
    Meiner Meinung nach muß sich weder ein Ersthelfer, noch ein Arzt (der als Passant zufällig vorbeikommt und keine Hilfsmittel zur Verfügung hat) in sinnlose Gefahr begeben, wenn die Gefahr offensichtlich ist.
    1) Was sagt Euch Euer gesunder Menschenverstand zu dieser Thematik?
    2) Kennt vielleicht jemand die aktuelle Rechtsprechung in einem solchen Fall von "verständlicher unterlassener Hilfeleistung"?

    Bettina



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    Beiträge
    10.912
    Hallo, Bettina.

    Seh interessante Frage, zu der ich leider keine rechtlichen Aspekte nennen kann, wohl aber gibt's da nen praktischen Tipp, da man als Person im Gesundheitswesen durch die Garantenstellung ja noch mehr zur Hilfelistung verpflichtet wird als "normale" Ersthelfer:

    Es gibt kleine Beatmungs"filter", praktisch nicht mehr als ine Plastikfolie mit dazwischengelegtem Filter, die auch in Schlüsselbund-Varianten zu haben sind. Bezugsquelle weiss ich leider nicht aus dem Stehgreif.
    Die sind auch in nicht so extremen Fällen wi dem geschilderten recht praktisch, einfach der Hygiene wegen.

    Gruß,
    Sebastian



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    20.08.2001
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    Semester:
    genug
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    7.026
    Die verpflichtung zur Hilfeleistung ist im StGB unter § 323 c verankert.
    (Der Berühmte Paragraph zur "Unterlassenen Hilfeleistung")
    Er definiert jedoch nicht genau, wie diese Hilfe auszusehen hat, also eher "Nach bestem Wissen und Gewissen !"
    Im "Gewissen" ist die Tatsache verankert, daß Selbstschutz immer vor Fremdschutz geht.
    Niemand kann einen notarzt verklagen, weil er nicht an einer steilen Felswand herunterklettert um jemandem zu helfen, sonder erst die Feuerwehr ruft.
    In unserem Falle geht´s jetzt nicht um den Notarzt, der ja nötige Dinge wie Handschuhe und Maske etc. dabeihätte, sondern um "jedermann". Hilfeleisten kann durchaus "Hilfe holen" bedeuten, (wäre ja auch schön, wenn zumindest DAS öfter geschähe !). Wenn da jemand vorbeikommt, der Angst vor Infektion, keine Ahnung von Erste Hilfe und vehemnten Ekel verspürt oder nur manches davon, wird ihn wohl keiner so schnell verurteilen, wenn er sich statt dessen darum bemüht, fachkundige hilfe zu holen.
    Werde nächste Woche in Arztrecht aber für Dich nochmal nachfragen !

    Hoffe, das hilft für´s erste.

    Gruß, Frosch
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  4. #4
    Guest
    Danke schonmal für die bisherigen Antworten.
    Immerhin sehe ich, daß der Fall doch diskussionswürdig ist. (Echt eine merkwürdige Kommilitonin, die so tut, als ob sie vollkommen selbstlos zu dem Junkie rennen und erste Hilfe leisten würde.)
    Ich werde bei der nächsten Notfallvorlesung aber auch mal den Prof. dazu befragen. Der scheint mir mit seinen ca. 25 Jahren Berufserfahrung als Notarzt die Dinge recht nüchtern und realitätsnah zu sehen..............

    Bettina



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  5. #5
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
    20.08.2001
    Ort
    war Regensburg/München
    Semester:
    genug
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    7.026
    Zu Deiner Kommilitonin :
    Ich weiß nicht, wie groß ihre Rettungsdiensterfahrung ist oder ob sie überhaupt welche hat. Ich tippe mal auf "nein", denn Ihre Grundsätzliche und nach kategorischem Imperativ klingende antwort hat diesen typischen, von der Ethik her gesehen richtigen, Idealistischen touch. Bevor man solche aussagen trifft, muß man sich so einer Situation aber erst einmal gegenüber sehen, da wird dann so manche Aussage plötzlich falsifiziert.
    Abgesehen davon ist gerade bei diesem Thema noch eine unterscheidung zwischen "Natürlich mußt DU (als medizinstudent)" und "Natürlich muß JEDER" möglich.
    Immerhin sind wir uns der Gefahren und Ansteckungsmöglichkeiten anders bewußt, als der Durchschnittsbürger.
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