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  1. #1
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    Hallo an alle,

    vor allem die, die Ahnung mit kirchlichen Häusern haben.
    Kann mir grad jemand ganz schnell verraten, wie das Kündigungsrecht/frist in der Probezeit in kirlichen Häusern ist (ich weiß leider nicht genau, ob es ein katholisches oder evangelisches ist, aber da es von Nonnen gegründet wurde, geh ich mal von evangelisch aus)???

    Die Info vorweg, meinen Arbeitsvertrag habe ich gerade nicht an dem Ort, wo ich mich momentan befinde, sonst hätte ich natürlich schon nachgelesen.

    War etwas verwirrt, als die Dame, der ich meine Kündigung in die Hand gedrückt habe, meinte, ich hätte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende und nicht von 2 Wochen zum Monatsende, wie man es so üblicherweise kennt (wohlbemerkt, bin in der Probezeit).

    Danke vorweg schon mal für Antworten!
    Geändert von wassertrinker (19.10.2008 um 21:44 Uhr)



  2. #2
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    Das kann auch bei den kirchlichen Häusern von Haus zu Haus unterschiedlich sein.

    Man müsste schon den Träger oder noch besser das Haus kennen um etwas dazu sagen zu können.

    Ich dachte immer Nonnen wären katholisch und die evangelischen hießen irgendwie anders? Aber als nichtgetaufter bzw. Pastafarier halte ich mich da mal zurück...

    RAmen!

    -Capo Crimini der organisierten Das-Dass-Verbrecher-



  3. #3
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    Hmmm, keine Ahnung, ich hab ehrlich gesagt, absolut keine Ahnung über Konfessionen, könnte auch daran liegen, dass ich selbst kein Christ bin.

    Also das Haus gehört zur Gruppe Marienhaus GmbH Waldbreitbach, habe auch schon versucht über das Leitbild Katholisch vs. Evangelisch bzw. Caritas vs. Diakonie (das alles ist echt viel zu verwirrend) ausfindig zu machen, aber bisher eher ohne Erfolg.

    Wäre echt dankbar um weitere Antworten, mit sowas hatte ich nicht gerechnet

    LG



  4. #4
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    Zitat Zitat von wassertrinker
    Hmmm, keine Ahnung, ich hab ehrlich gesagt, absolut keine Ahnung über Konfessionen, könnte auch daran liegen, dass ich selbst kein Christ bin.

    Also das Haus gehört zur Gruppe Marienhaus GmbH Waldbreitbach, habe auch schon versucht über das Leitbild Katholisch vs. Evangelisch bzw. Caritas vs. Diakonie (das alles ist echt viel zu verwirrend) ausfindig zu machen, aber bisher eher ohne Erfolg.

    Wäre echt dankbar um weitere Antworten, mit sowas hatte ich nicht gerechnet

    LG

    Katholisch - schon die Marienverehrung deutet darauf hin und die verschiedenen Franzskanerinnnenorden sind definitiv römisch-katholisch. (googeln hilft)
    Das hilft Dir leider aber nicht bei dem eigentlichen Problem, da das von Haus zu Haus unterschiedlich sein kann....


    p.s.: hab gerade noch ein wenig weitergesucht und hab festgestellt, daß die Marienhaus GmbH Waldbreitbach ihre Assistenten wohl nach AVR bezahlt (Stellenanzeigen).
    Im §14 AVR steht:
    § 14 Ordentliche Kündigung

    (1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

    (2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

    a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

    b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

    c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

    d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

    e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

    zum Schluß des Kalendervierteljahres.
    Geändert von meriadoc (19.10.2008 um 22:47 Uhr)



  5. #5
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    Und je nach dem, wie dringend die Dich haben wollen, kann sogar die Probezeit bzw. die Kündigungsfrist in ein und dem selben Haus variieren, auch wenn das selten der Fall sein wird.

    Ich fürchte, endgültige Klarheit bringt Dir tatsächlich erst der Blick in den Arbeistvertrag alles andere ist woh Spekulation.

    Vielleicht kannst Du ja jemanden in der Nähe des Standortes des Vertrags fernmündlich oder per Mail oder Brieftaube aktivieren, damit er für Dich hineinschaut, wenn es Dir so unter den Nägeln brennt.

    Good Luck.

    -Capo Crimini der organisierten Das-Dass-Verbrecher-



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