Die Frage ist jetzt nur, ob das auch Caritasweit so gelten muss.
Ich bin der Meinung daß die einzelnen AG (du bist ja bei einem Mitglied des Caritasverbandes angestellt uund nicht bei der Caritas selber) da teilweise Spielraum haben.
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noch was gefunden:
AVR §7:
(4) Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluß an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Hallo Hypnose und Meria,
lese grad eure Antworten, danke euch dafür.
De Fakto bleibt übrig, dass ich jetzt wohl noch nen Monat gran hängen muß...hätten die mich net von Anfang an darauf aufmerksam machen können, dass die andere Regeln/Gesetze haben, als die üblich bekannten...könnt mich grün und blau ärgern, aber naja einen Monat überleb ich auch noch!
Danke nochmals!
Nicht, daß jemand denkt, ich hätte an einem kirchlichen Haus angefangen
Ich frage für eine Freundin (Ärztin), die in einem kirchlichen Haus mit einem Arbeitsvertrag der AVR-Caritas arbeitet und jetzt in der Probezeit kündigen möchte. Vorhin haben wir nach der Kündigungsfrist gesucht und haben bisher nur gefunden, daß diese trotz Probezeit 4 Wochen zum Monatsende beträgt.
Ist das wirklich so richtig? Beträgt die Kündigungsfrist wirklich nicht 2 Wochen (und dann unabhängig vom Monatsende)?
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Und§7, (4): Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. 2Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm§14, (2): Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss.
Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
zum Schluss des Kalendervierteljahres.
I'm a very stable genius!