soweit ich weiß, gibts am 15. immer das volle Gehalt dann.
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Ich wollte keinen neuen Thread aufmachen, daher hier die Frage: ich fange zum 1. eines Monats meine Stelle an und weiß, dass dort immer am 15. gezahlt wird.
Bekomme ich dann im 1. Monat nur ein halbes Gehalt? Bekomme ich evtl. noch gar nichts, weil rückwirkend gezahlt wird? Oder bekomme ich mein volles erstes Monatsgehalt dann schon, obwohl ich erst die Hälfte gearbeitet habe?
Und nein, ich bin nicht geldgierig, sondern muss nur wissen, mit wieviel mich meine Eltern in den ersten Wochen noch für Miete etc. unterstützen müssen (die Ersparnisse sind leider aufgebraucht).
Vielen Dank im Voraus!
LG,
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
soweit ich weiß, gibts am 15. immer das volle Gehalt dann.
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Frag mal die Personalabteilung. Kommt drauf an wie die abrechnen.
Oft ist es so, dass beispielsweise vom 1.- letzten des Monats abgerechnet wird, die Buchhaltung aber bis zum 15. braucht, um das alles zu bearbeiten und zu überweisen.
Bekommst du ein Grundgehalt nach öffentlichem Dienst, dürftest du den vollen Betrag bekommen, da das Grundgehalt meistens im Voraus bezahlt wird. Da sind Schicht- oder andere Zulagen natürlich noch nicht drin.
Ich kenne es halt so, Grundgehalt im Voraus, Stellenzulagen rückwirkend.
Is bei uns auch so-nur, daß wir immer am letzten Werktag des Monats die Kohle bekommen. Grundgehalt fürs Monat, die Dienste, Überstungen, Zulagen etc. werden mit 2 Monaten Verzögerung bezahlt.
"Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )
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Ally, Du bekommst am 15. Dein volles Gehalt, auch wenn Du erst 14 Tage dabei bist. Versprochen!
ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.