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Zitat von
hebdo
Ich habe heute meinen ersten Dienst in einer BDZ. Bei der Einführung wurde mir gesagt, dass ich BTM-Rezepte mitbringen soll bzw. dass es hilfreich sei.
Ich bin noch kein Facharzt und habe auch keine LANR. Was trage ich denn bei Arzt-Nr ein? Frei lassen? Die Betriebsstättenummer ist ja die der BDZ, oder?
Oh, habe gerade gemerkt, dass der Titel nicht so ganz zu meiner Frage passt.
Die LANR bekam man bei "meiner" KV auf formlosen Antrag gegen Vorlage der benötigten Dokumente (Qualifikation, Nachweis von Haftpflicht über 3 Mio etc..) zugeteilt.
Wer hat das mit den BTM im KV-Dienst gesagt? Ganz heikles Thema. Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind. Als Berufsanfänger eine KH-Einweisung durch eigenhändiges Rezeptieren von BTM an völlig unbekannte Schmerzpatienten zu vermeiden suchen, mag zwar löblich sein, wird aber von den zuständigen Stellen sicher nicht dauerhaft goutiert.
Mein Rat: lass es. Du handelst Dir Ärger mit den anderen Kollegen ein, mit den Kassen und der für BTM zuständigen Stelle (genau dafür ist die LANR da, die Dein Verordnungsverfahren auch noch Jahre später nachvollziehbar und damit regressierbar macht) und gehst desweiteren ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko ein, wenn sich erst mal rumgesprochen hat, daß es bei Doc Hebdo in der (nicht durch Security gesicherten) BD-Praxis oder gar beim Hausbesuch BTM zu holen gibt...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"