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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ich habe heute meinen ersten Dienst in einer BDZ. Bei der Einführung wurde mir gesagt, dass ich BTM-Rezepte mitbringen soll bzw. dass es hilfreich sei.
    Ich bin noch kein Facharzt und habe auch keine LANR. Was trage ich denn bei Arzt-Nr ein? Frei lassen? Die Betriebsstättenummer ist ja die der BDZ, oder?


    Oh, habe gerade gemerkt, dass der Titel nicht so ganz zu meiner Frage passt.
    Die LANR bekam man bei "meiner" KV auf formlosen Antrag gegen Vorlage der benötigten Dokumente (Qualifikation, Nachweis von Haftpflicht über 3 Mio etc..) zugeteilt.

    Wer hat das mit den BTM im KV-Dienst gesagt? Ganz heikles Thema. Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind. Als Berufsanfänger eine KH-Einweisung durch eigenhändiges Rezeptieren von BTM an völlig unbekannte Schmerzpatienten zu vermeiden suchen, mag zwar löblich sein, wird aber von den zuständigen Stellen sicher nicht dauerhaft goutiert.
    Mein Rat: lass es. Du handelst Dir Ärger mit den anderen Kollegen ein, mit den Kassen und der für BTM zuständigen Stelle (genau dafür ist die LANR da, die Dein Verordnungsverfahren auch noch Jahre später nachvollziehbar und damit regressierbar macht) und gehst desweiteren ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko ein, wenn sich erst mal rumgesprochen hat, daß es bei Doc Hebdo in der (nicht durch Security gesicherten) BD-Praxis oder gar beim Hausbesuch BTM zu holen gibt...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #42
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die LANR bekam man bei "meiner" KV auf formlosen Antrag gegen Vorlage der benötigten Dokumente (Qualifikation, Nachweis von Haftpflicht über 3 Mio etc..) zugeteilt.

    Wer hat das mit den BTM im KV-Dienst gesagt? Ganz heikles Thema. Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind. Als Berufsanfänger eine KH-Einweisung durch eigenhändiges Rezeptieren von BTM an völlig unbekannte Schmerzpatienten zu vermeiden suchen, mag zwar löblich sein, wird aber von den zuständigen Stellen sicher nicht dauerhaft goutiert.
    Mein Rat: lass es. Du handelst Dir Ärger mit den anderen Kollegen ein, mit den Kassen und der für BTM zuständigen Stelle (genau dafür ist die LANR da, die Dein Verordnungsverfahren auch noch Jahre später nachvollziehbar und damit regressierbar macht) und gehst desweiteren ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko ein, wenn sich erst mal rumgesprochen hat, daß es bei Doc Hebdo in der (nicht durch Security gesicherten) BD-Praxis oder gar beim Hausbesuch BTM zu holen gibt...
    Ohne Facharzttitel keine LANR. Habe ich schon versucht. Meine schriftliche Anfrage liegt noch bei der KV, aber erst seit 2 monaten;)

    Ich sehe keine Probleme in der bereitschaftspraxis bei gegebener Indikation BTM zu verschreiben. Bin ja auch kein Anfänger mehr. Der Dienst war übrigens sehr erfrischend. Kann die Zufriedenheit der HÄ mit ihrer Fachwahl jetzt etwas mehr nachvollziehen. BTM habe ich nicht verordnet, die Frage war ja auch vorbeugend gestellt.



  3. #43
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ohne Facharzttitel keine LANR. Habe ich schon versucht. Meine schriftliche Anfrage liegt noch bei der KV, aber erst seit 2 monaten;)
    Das ist dann aber entweder eine neue Regelung oder spezifisch für eine bestimmte KV. Ich hatte in Bayern und Westfalen ab 2008 eine LANR und habe Ende 2012 die Facharztprüfung abgelegt.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #44
    Diamanten Mitglied
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    Sorry, habe mal wieder LANR und Registereintrag auf einen Haufen geworfen. Evil hat natürlich recht



  5. #45
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind.
    ich erweitere gern deinen Horizont um noch mindestens zwei Beispiele:
    Stell dir vor jemand mit Brustschmerzen betritt die BDZ, EKG zeigt gesicherten STEMI, RD ist auf Anfahrt...da würde es schon Sinn machen BTM zu haben und diese auch einzusetzen...
    Gleiches gilt übrigens für einen Hausbesuch mit ähnlicher Patientenkonstellation...


    Nicht jede BDZ ist an ein Krankenhaus angegliedert und auf dem Land können die Wege auch mal ganz schön lang werden...

    Und dass das so "schwierig" ist mit den BTMs ist glaub ich auch ganz gut so



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