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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Bayer auf Abwegen
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    Ist das eine Meinung oder eine fundierte Aussage? Falls dem so ist, muss es ja irgendwo einen rechtlichen Passus dazu geben...



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    fertig, aber Apothekerin
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    Es ist meiner Meinung nach rechtlich möglich:
    In der BTMVV steht:

    Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
    Das BTMG:
    Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, ... und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, ... Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.
    Damit kann sich ein Arzt selber BTMs verschreiben, wenn er sich selber als Patient sieht und natürlich auch (im Notfall) vom Praxisbedarf nehmen.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass man dann, wenn es häufiger vorkommt einen netten Brief der Bundesopiumstelle bekommt.
    Ich denke es ist aber ziemlich problematisch und ich würde es nicht machen.



  3. #8
    IntubierTier Avatar von papiertiger
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    Zitat Zitat von Pherenike
    Es ist meiner Meinung nach rechtlich möglich
    Der Wortlaut der BtmVVO hält sich da sehr bedeckt. Wird man so oder so auslegen können.

    Was ich auffällig finde - ich finde gerade in den Kommentaren zu der einschlägigen Norm keinerlei Hinweis auf die Problematik, es gibt keine Fälle aus der Rechtssprechung, die sich damit befasst haben, nichts (nein, eigentlich habe ich gerade nicht zuviel Zeit hat mich jetzt nur sehr interessiert).
    Könnte man jetzt auch wieder in zwei Richtungen interpretieren - entweder, es ist völlig problemlos möglich, das so zu machen wie hier angesprochen, und da ist noch niemand in Schwierigkeiten geraten diesbezüglich, oder aber: das traut sich von vorneherein keiner. mh



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Genau das ist der springende Punkt, die initiale Fragestellung wird noch nicht mal an irgend einer Stelle überhaupt thematisiert, zumindest hab ich bis jetzt nichts entsprechendes finden können.

    Konstruieren wir mal einen Fall: Ein Arzt leidet an ADHS, besucht für eine Woche seine Verwandten innerhalb Deutschland, die 500km entfernt wohnen. Er vergißt zu Hause seine Medikamente und beschließt, sich in der nächsten Apotheke Methylphenidat zur Überbrückung der paar Tage selbst zu kaufen.
    Rein formal müsste er dazu ein Privatrezept für sich selbst ausstellen (seine BTM-Rezepte wird er ja nicht dabeihaben), Notfall darauf vermerken und sobald er wieder zu Hause ist, an die entsprechende Apotheke ein BTM-Rezept nachreichen. (Sicher wird die Apo bei dem Privatrezept seinen Arztausweis/Personalausweis sehen wollen, gehen wir mal davon aus, dass er beides dabei hat).

    Tja, ist sowas nun verboten oder nicht? Wie oben schon erwähnt, wenn es verboten wäre, müsste ja irgendwo in einem Gesetz was entsprechendes stehen, ein entsprechender Passus ist aber weder mir noch meinen ehemaligen Komilitonen bekannt. Gut, wir haben auch nicht Jura, sondern Medizin studiert, dennoch.
    Auch während unserer Vorlesungsstunde bzgl. Ausstellen von (BTM-)Rezepten, Höchstverordungsmengen etc.pp. wurde so ein Thema nicht angesprochen.

    Klar, wenn ein 30-jähriger Arzt sich selbst jeden Monat wie ein irrer Morphin verschreibt als hätte er eine schmerzhafte Tumorerkrankung im Endstadium, dann wird da garantiert irgendeine Kontrollstelle hellhörig und wird ein paar nette Leute zum Kontrollieren vorbeischicken.
    Aber hier gehts ja explizit um Selbstverordnung im Notfall oder im medizinisch korrekt indizierten Krankheitsfall, nicht um irgendeine Form des Misbrauchs.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    10.03.2011
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    5
    nachdem dieses Thema etwas in der Versenkung verschwunden ist würde ich es doch gerne noch mal aufrollen.

    Ich bin Arzt im 3ten Jahr der Weiterbildung und unter anderem pseudonym auch hier aktiv. Da ich aber eine konkrete Frage zu meiner Gesundheit habe bin ich auf dieses neue Account ausgewichen. Ich hoffe also nicht gleich als Troll abgestempelt zu werden

    Folgende Situation:
    Ich leide wahrscheinlich unter einem ADHS dies wurde mir auch von freundlich Kompetenten Kollegen bestätigt ;) Nun würde ich gerne einmal sehen ob mir Methylphenidate neben den vielen verhaltenstherapeutischen Ansätzen, die ich fleißig umsetzte, irgendeine entlasstung bringt. Aus Gründen der Berufsunfähigkeits- und potentiell zukünftigen Privatenkrankenversicherung scheue ich mich aber, einen niedergelassen Psychiater aufzusuchen und mir das Medikament verschreiben zu lassen.

    Ich würde nun gerne ein paar BTM Rezepte bestellen, und mir das Medikament auf eigene Kosten kaufen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen.

    - Kann ich als z.Z. arbeitsloser Arzt in Weiterbildung BTM-Rezepte komplikationslos bestellen?

    - Gibt es mitlerweile jemanden der genaueres über die Selbstverordnung von BTM weiß?

    - Was würdet ihr Raten wie ich mich am besten gegenüber etwaige Anfragen durch die Bundesopiumstelle absichere (Krankheitsverlaufs Doku, Einahmeplan etc.)



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