Es ist meiner Meinung nach rechtlich möglich:
In der BTMVV steht:
Das BTMG:Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
Damit kann sich ein Arzt selber BTMs verschreiben, wenn er sich selber als Patient sieht und natürlich auch (im Notfall) vom Praxisbedarf nehmen.Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, ... und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, ... Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass man dann, wenn es häufiger vorkommt einen netten Brief der Bundesopiumstelle bekommt.
Ich denke es ist aber ziemlich problematisch und ich würde es nicht machen.