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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    09.11.2006
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    Was BTM Rezepte betrifft:

    Selbstverordung ist ohne weiteres möglich (Auskunft eines Apothekeninhabers).

    Was den Missbrauch betrifft, werden die Abgaben durch das Gesundheitsamt überprüft, sodass eine hohe Abgabemenge(hohes Rezeptaufkommen (neben dem ungwöhnlich häufigen Bezug von Rezepten bei der Bundesopiumstelle) auffallen würde.



    Was PKV und BU betrifft:

    Eine psychiatrische Diagnose ist das schlimmste, was man bei nem Versicherungsantrag haben kann, weil man in der KV Zuschläge ohne Ende zahlt und in der BU nen Ausschluss bekommt, auf den sich der Versicherer im Leistungsfall egal bei welcher Erkrankung berufen wird und wie schwierig es ist zu beweisen, dass ne Erkrankung nicht auch ne psychische Komponente hat, kann sich sicher jeder der mal Medizin studiert hat vorstellen.

    Letztenendes begehst Du aber jetzt schon eine Verletzung der sog. vorvertraglichen Anzeigepflicht, da Du ja bereits quasi in ärztlicher Behandlung warst. Ich persönlich rate entschieden von einer solchen Verletzung ab!!!
    Der Vollständigkeit halber sei trotzdem darauf hingewiesen, dass eine Verischerungsgesellschaft eine Behandlung die nirgends dokumentiert ist (und daher auch bei späteren Konsultationen eines Facharztes unerwähnt bleiben sollte!) sicher nicht so leicht bis garnicht nachweisen kann und man auch nur die ersten 10 Jahre Angst um den Versicherungsschutz haben muss, da dann die Verletzung verjährt ist. Trotzdem, wer es nicht angibt, begeht eine sog. arglistige Täuschung. Wann der beste Zeitpunkt für ein solches Vergehen wäre, ergibt sich bei aufmerksamen Lesen der anderne Beiträge.

    Nebenbei wundert mich übrigends, dass Dein Bekannter wegen "leichtem" Heuschnupfen nur erschwerten BU-Schutz bekommen hat, wenn das ganze gut diagnostiziert und ausführlich befundet ist und man das dem Versicherer so schickt, gibt das eher keine Probleme, aber das ist jetzt sehr off-topic.



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  2. #32
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.03.2011
    Beiträge
    5
    Zitat Zitat von Pherenike Beitrag anzeigen
    Zur Frage mit den BTM-Rezepten gibt es eine ganz klare Aussage:

    Jeder Arzt (egal ob niedergelassen, in der Forschung tätig,...) kann BTM-Rezepte beziehen...
    Danke für die konkrete Aussage

    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Soweit ich das verstanden habe...
    Dito! auf den Punkt gebracht.
    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Ich rate von diesem Vorgehen jedoch eher ab, da beim Fragesteller offensichtlich irgendwelche psychischen Probleme vorliegen, die behandlungsbedürftig sind. Bei somatischen, insbesondere aber auch bei psychischen Erkrankungen, sollte man sich als Arzt nicht selbst behandeln, oder sich im stillen Kämmerlein behandeln lassen, sondern sich einen behandelnden Arzt suchen.
    Auch hier ganz deiner Meinung... Ist leider immoment ne reine Güterabwägung, Täufel gegen Belzebub. Da ich aber ganz gut eingebettet bin in meinem Umfeld und bereits lange mit der Thematik umgehe, geht es jetzt um die richtige Strategie. Meine festgelegte Grenze liegt da wo ich durch eigene Strukturierung ohne medikamentöse unterstützung meinen Alltag nicht mehr gemeistert bekomme und damit meine ich einen gewöhnlichen Arbeitsalltag und nicht eine 70Std. Woche mit 120% Leistung.


    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Von nicht aktenkundig kann man aber bei BTM-Rezepten nicht sprechen...
    ..daran hab ich nicht gedacht, aber in wiefern Verischerer Zugang zu BTM Rezeptdaten haben bin ich auch nicht sicher. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Apotheker und Arzt die nur 3 Jahre aufheben. In dieser wird in zweifelsfällen nur auf Konkrete Nachfrage der BfarM auskunft geben, eine zentrale Dokumentation gibts da nicht... Aber vielleicht geht diese Frage hier jetzt auch zu weit und sollte lieber unkommentiert bleiben.

    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    in diesem Fall würde ich auch eher vorschlagen BU abschließen, bei PKV Anwartschaft beantragen und dann offiziell zu einem entsprechenden FA zu gehen.
    ...das ist sicher das Prozedere welches ich einschlage wenn sich mein persönlicher Verdacht ohne feststehende Diagnose erhärtet.

    Zitat Zitat von loxi Beitrag anzeigen
    Selbstverordung ist ohne weiteres möglich (Auskunft eines Apothekeninhabers).

    Was den Missbrauch betrifft, werden die Abgaben durch das Gesundheitsamt überprüft, sodass eine hohe Abgabemenge(hohes Rezeptaufkommen (neben dem ungwöhnlich häufigen Bezug von Rezepten bei der Bundesopiumstelle) auffallen würde.

    ....Eine psychiatrische Diagnose ist das schlimmste, was man bei nem Versicherungsantrag haben kann, ....

    ....Letztenendes begehst Du aber jetzt schon eine Verletzung der sog. vorvertraglichen Anzeigepflicht..
    Danke für die konkreten Aussagen, waren sehr hilfreich und bestätigend.

    Zitat Zitat von loxi Beitrag anzeigen
    Nebenbei wundert mich übrigends, dass Dein Bekannter wegen "leichtem" Heuschnupfen nur erschwerten BU-Schutz bekommen hat, wenn das ganze gut diagnostiziert und ausführlich befundet ist und man das dem Versicherer so schickt, gibt das eher keine Probleme, aber das ist jetzt sehr off-topic.
    Denke das lag auch daran das irgendwo noch eine kindliche Neurodermitis aktenkundig war, und "leicht" ist mehr meine subjektive Einschätzung, denke er nimmt schon gelegentlich antihistaminika.

    --------
    Fazit:

    - Jeder Arzt ob Klinik niedergelassen oder Freiberuflich kann mit einer begalubigten Approbationsurkunde (nicht älter als 3M) BTM-Rezepte Bestellen

    - Ein Arzt kann sich selber ohne weiteres BTM-Rezepte ausstellen, sollte aber idealerweise mit Arztausweis in der Apotheke erscheinen.

    - Sollange die Verschreibung in einem normalen Therapeutischen Rahmen bleibt (genaue Abgabenmengen pro Präparat durch BfarM festgelgt s. Website) und dem Gesundheitsamt kein erhötes Rezeptaufkommen od. häufiger Bezug von BTM-Rezepten auffällt ist keine Sonderüberprüfung zu erwarten.

    - Wenn man eine BU oder PKV abschliest ohne Angabe einer standgehabten Selbsttherapie begeht man eine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht"

    - Liegt bei Vertragsschluss eine Erkrankung 5-10 Jahre (je nach Versicherer) zurück besteht besteht dann keine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" mehr.

    - Psychiatrische Diagnosen in der Eigenanamnese machen den Abschluss einer BU oder PKV nahezu unmöglich.

    -------------------------



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  3. #33
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.11.2015
    Beiträge
    1.145
    na jetzt aber...



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  4. #34
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.03.2005
    Beiträge
    2.485
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  5. #35
    Von hier an blind Avatar von Logo
    Mitglied seit
    30.10.2004
    Ort
    war Kiel
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    OA IM
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    Zitat Zitat von DrSkywalker Beitrag anzeigen
    Manchmal wünschte ich mir, dieses Forum wäre komplett von der öffentlichkeit gesperrt. Zutritt nur mit Arztausweis oder Imma-Bescheinigung. Vor dem Studium gerne öffentlich...
    Ohja...

    Bestimmte Begriffe ("BTM") durch Googles Datenkrake aufgesaugt und wieder ausgespruckt wirken magnetisch auf bestimmtes Klientel

    Verwirren wir Google doch einmal:
    alte Socken, Goethe, Sex, Opel, Maschendrahtzaun, Schlamm-Catchen, Astronaut
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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