Danke für die konkrete Aussage
Dito! auf den Punkt gebracht.
Auch hier ganz deiner Meinung... Ist leider immoment ne reine Güterabwägung, Täufel gegen Belzebub. Da ich aber ganz gut eingebettet bin in meinem Umfeld und bereits lange mit der Thematik umgehe, geht es jetzt um die richtige Strategie. Meine festgelegte Grenze liegt da wo ich durch eigene Strukturierung ohne medikamentöse unterstützung meinen Alltag nicht mehr gemeistert bekomme und damit meine ich einen gewöhnlichen Arbeitsalltag und nicht eine 70Std. Woche mit 120% Leistung.
..daran hab ich nicht gedacht, aber in wiefern Verischerer Zugang zu BTM Rezeptdaten haben bin ich auch nicht sicher. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Apotheker und Arzt die nur 3 Jahre aufheben. In dieser wird in zweifelsfällen nur auf Konkrete Nachfrage der BfarM auskunft geben, eine zentrale Dokumentation gibts da nicht... Aber vielleicht geht diese Frage hier jetzt auch zu weit und sollte lieber unkommentiert bleiben.
...das ist sicher das Prozedere welches ich einschlage wenn sich mein persönlicher Verdacht ohne feststehende Diagnose erhärtet.
Danke für die konkreten Aussagen, waren sehr hilfreich und bestätigend.
Denke das lag auch daran das irgendwo noch eine kindliche Neurodermitis aktenkundig war, und "leicht" ist mehr meine subjektive Einschätzung, denke er nimmt schon gelegentlich antihistaminika.
--------
Fazit:
- Jeder Arzt ob Klinik niedergelassen oder Freiberuflich kann mit einer begalubigten Approbationsurkunde (nicht älter als 3M) BTM-Rezepte Bestellen
- Ein Arzt kann sich selber ohne weiteres BTM-Rezepte ausstellen, sollte aber idealerweise mit Arztausweis in der Apotheke erscheinen.
- Sollange die Verschreibung in einem normalen Therapeutischen Rahmen bleibt (genaue Abgabenmengen pro Präparat durch BfarM festgelgt s. Website) und dem Gesundheitsamt kein erhötes Rezeptaufkommen od. häufiger Bezug von BTM-Rezepten auffällt ist keine Sonderüberprüfung zu erwarten.
- Wenn man eine BU oder PKV abschliest ohne Angabe einer standgehabten Selbsttherapie begeht man eine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht"
- Liegt bei Vertragsschluss eine Erkrankung 5-10 Jahre (je nach Versicherer) zurück besteht besteht dann keine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" mehr.
- Psychiatrische Diagnosen in der Eigenanamnese machen den Abschluss einer BU oder PKV nahezu unmöglich.
-------------------------