Nachdem Mary grad das 3. hinter sich hat, kann er vielleicht was dazu sagen.
Zu Peter´s Einwand mit dem Polizeilichen Führungszeugnis. Das ist etwas anderes, darin stehen nur Dinge, derer man sich schuldig gemacht hat und dadurch mit dem Gesetz in konflikt kam.
Sprich : Man ist halt erwischt worden.
Bei einem Drogenscreening pauschal für eine Berufsgruppe spricht man von vornherein einen Vertrauensentzug aus, da man ja auch die testen will, die laut Führungszeugnis unschuldig sind.
Was allerdings bei beidem gleich ist : Ist das Führungszeugnis ok bzw. nehme ich keine Drogen, macht mir der Test nix aus.
Bin ich betroffen, wirft mir das steine in den weg.
Allerdings : Wenn man das einmalig bei Approbationserteilung machen muß, ist die maßnahme auch irgendwie sinnlos, auch ein betroffener wird ja wohl die nötigen Abstinenzwochen schaffen und kann danach munter weitermachen...insofern halte ich die Aussage für quatsch.
Drogenfreiheit der Ärzte würde ja nur ein - was weiß ich - vierteljährlicher kontinuierlicher Test garantieren, und DAS Ginge nun wirklich zu weit.