Mein Bruder hat gesagt, das sei dann aber nicht der Assi, der Bereitschaftsdienst habe, denn der müsse während dieser Zeit immer im Krankenhaus sein, sondern ein anderer Assi, der Rufdienst habe und nur geholt würde, wenn zusätzliche Leute gebraucht würden.Zitat von Antracis
Das hat mein Bruder nicht verstanden, aber er hat wegen des Stundenlohns für die Nachtschichten (nicht für nächtliche Bereitschaftsdienste!!) gerade mal dortZitat von Antracis
http://www.marburger-bund.de/marburg...Aerzte_VKA.pdf
im Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern nachgesehen und mir dann einiges erklärt: .
Er hat sagt, wenn ein Arzt eine 8 Stunden lange Nachtschicht (also nicht als Bereitschaftsdienst, sondern als normale Schicht!) im Krankenhaus mache, bekäme er dafür seinen normalen Stundenlohn.
Zum Beispiel ein Assi im 2. WBJ hätte nach diesem Tarifvertrag zur Zeit monatlich 3729 Euro brutto.
Dafür müsse er 40 Stunden pro Woche arbeiten. Im Monat seien das dann etwa 170 Stunden.
Sein Stundenlohn betrüge dann 3729 € : 170 h = 21,9 €/h (brutto)
Für eine 8-Stunden-Schicht - egal ob früh, spät oder bei Nacht - bekäme er also brutto 21,9* €/h * 8h= 175,2 Euro brutto.
Mein Bruder meint dazu, eigentlich sollte man für Nachtschichten im Krankenhaus grundsätzlich einen höheren Stundenlohn bekommen als für Tagschichten.
Es wäre doch eigentlich mal eine schöne Aufgabe für eine Ärztegewerkschaft (ich glaube, die heißt Marburger Bund oder so ähnlich), sich darum zu kümmern.
Die läppischen 40 Euro/Monat, die man als Arzt bei regelmäßiger Schichtarbeit im Krankenhaus als Schichtzulage bekäme, seien ja wohl ein Witz.
Das mit den 40 Euro Schichtzulage hat er im Tarifvertrag gefunden.
Dort steht im § 11 unter "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit"
"(5) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich."