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  1. #46
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    Hi Belle,

    wow, das sind ne Menge Fragen, die ich dir leider auch nur teilweise beantworten kann. Also:
    da ich selbst ja einen Medizinstudienplatz einklagen will, kann ich dir keine speziellen BWL Seiten zum Thema Studienplatzklage sagen, aber allg. gibt es auf jeden Fall mal www.studienplatzklage.de und bei der AStA der Uni Hamburg findest du auch ne Menge. Ansonsten würd ich sagen, einfach mal bei google "Kapazitätsklage+BWL" eingeben.
    Wenn ich das richtig zusammenkriege ist der grobe Verlauf bei einer Klage so:
    wenn du den Ablehnungsbescheid der ZVS bekommen hast, bei der jeweiligen Uni möglichst gleich einen "Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten" stellen. Wenn der abgelehnt wird, Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim zuständigen Verwaltungsgericht einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" stellen. Der wird dann entweder abgelehnt, dann folgt die eigentliche Klage, oder du erhältst einen vorläufigen Studienplatz und die Uni bietet dir dann meist einen Vergleich an, d.h. du kriegst einen endgültigen Studeinplatz. Wenn der Antrag abgelehnt wird, weiß ich auch nicht so genau, wie es weitergeht, kannst du aber alles auf der Seite der AStA in Hamburg, die ich gerade nicht auswendig weiß, nachlesen. Ist recht kompliziert und leider sind auch dei Fristen, etc. von Bundesland zu Bundesland und von Uni zu Uni verschieden. Deshalb hab ich mich auch dazu entschieden mit Anwalt zu klagen, weil dei meisten Laien wohl irgendwo nen Fehler machen. Den Anwalt solltest du, wenn dann von Anfang an einschalten, weil die Kosten sind glaube ich in etwa die gleichen und wenn du dann schon einen Fehler gemacht hast, kann der Anwalt auch nichts mehr machen. Wenn du das machen willst solltest du möglichst sehr bald einen Anwalt einschalten. Nen Spezialisten für BWL kann ich dir leider nicht sagen. Wenn du willst, kann ich dir per p.m. die Adresse von meinem Anwalt geben, von dem ich weiß, dass er zumindest bei Medizin sehr gut ist. Es stehen auch einige Anwälte im ZVS Info. Schau vielleicht auch da mal nach.

    Viel Glück und Grüßlis,
    Jutta



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  2. #47
    Registrierter Benutzer
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    Hi,

    Eine Frage: ist es möglich, auch Fachhochschulen zu verklagen oder ist eine Klage nur auf Universitäten begrenzt! (ich will mich in BWL hineinklagen)

    Zum Ablauf habe ich noch einige fragen, vielleicht kann mir jemand diese beantworten:

    Wenn ich gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule (wie muss übrigens die „Bewerbung“ an die Uni aussehen?) Widerspruch einlege, muss ich dieses beim Verwaltungsgericht tun (auf einwilige Anordnung?). Dieses kann doch noch ohne Anwalt gemacht werden, oder?
    Wenn das Verwaltungsgericht, meinen Antrag ablehnt, muss ich dann einen Anwalt einschalten? Hat es denn dann überhaupt sinn zu klagen? Eine Uni wird doch mehrmals verklagt. Es soll doch dann ein Losverfahren auf die freien Plätze für die Kläger geben. Kann ich an diesem Losverfahren erst teilnehmen, wenn ich beim Oberverwaltungsgericht die Hochschule verklagt habe, oder auch schon nach dem Widerspruch beim Verwaltungsgericht?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Danke
    belle



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  3. #48
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    hallo engel!
    hast du mittlerweile schon einen studienplatz??
    viele grüße
    mirl1



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