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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Original geschrieben von RadioDoc
    Ich halte es für völligen Unsinn, den Unis mehr Studenten zuzuweisen als sie selbst ihre Kapazität einschätzen. Das können die gerichte gewiß nicht besser wissen.
    Hab mir doch gedacht, dass wir da gar nicht so weit auseinander liegen... Ich bin ja auch nicht gerade begeistert davon, wenn wir zum Beispiel im Pädiatriepraktikum zu zwölft zu den Kleinen gehen... Trotzdem liegt der schwarze Peter nicht bei den Studenten, die sich einklagen, sondern je nach Sichtweise bei den Unis, die nicht alle ihre Plätze durch die ZVS vergeben oder bei den Gerichten, die ihre Einschätzungen treffen, wie viele Studenten aufgenommen werden müssen...
    Find's nicht nötig, die Leute dafür anzumachen, daß sie ihre Chancen ausnutzen...
    Die June
    pick your pocket full of sorrow and run away with me tomorrow



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  2. #22
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    Was heißt hier Chanchen ausnützen-jeder dieser Leute hatte dieselbe Chance wie Du,ich und alle anderen,sich durch ein gutes Abitur "legal" zu qualifizieren und hat immer noch die Chance,so lange zu warten,bis er reinkommt. Wenn mehr Plätze vergeben werden,als die Uni eigentlich zu stellen bereit ist, führt das zwangsläufig dazu,daß auch soundsoviele Leute mehr rausgesiebt werden müssen,also der Druck in der Vorklinik nur noch mehr steigt. Das ist nun auch nicht grade die supersoziale Lösung,oder? Daß die Unis ihre Plätze auch optimal vergeben sollten steht auf einem anderen Blatt,da muß ich June recht geben. Trotzdem bleibe ich dabei,daß ich diese Klagerei nicht sehr sympathisch finde.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    Jetzt muss ich hier eingreifen,

    es gibt eine so genannte Kapazitätsverordnung für Hochschulen, gesetzlich im Verfassungsrecht verankert. Nach dieser KapVO werden die Studienplätze für die jeweilige Hochschule berechnet. In den neuen Bundesländern funktioniert die Rechtssprechung allerdings noch nicht richtig. Die "Ossi"-Hochschulen berechnen einfach auf gut Glück drauf los. In Leipzig und Dresden gibt es bezüglich der Studienplatzklagen einmal pro Jahr (Studienbeginn nur zum WS) einen Erörterungstermin. An diesem Tag werden sämtliche Lehrpläne der betroffenen Fakultäten akribisch besprochen.
    Da ich selbst an einer solchen "Studienplatzklage" beteiligt bin, war ich bei dem Termin in Dresden auch präsent.
    Subjektiv betrachtet stellte sich heraus dass die Vertreter der Universität sehr wohl wussten, dass die von Ihnen an die ZVS gemeldete Anzahl an Studienplätzen für Erstsemester deutlich zu niedrig angesetzt war. Dies belegte auch die Tatsache dass die Lehrdeputate von zahlreichen Dozenten erhöht wurde, was letztendlich zu einer Erhöhung der Studienanfängerzahl führte.
    Die Berechnung der Studienanfängerzahl ist mathematisch durch Formeln genau festgelegt. (s. KapVO) Bei der Berechnung wurden in etwa 50 zusätzliche Studienplätze festgelegt. Die beiden Parteien (Anwälte der Kläger sowie die Universität) einigten sich schliesslich auf 48 zusätzliche Plätze. Also hat sich die Studienanfängerzahl von ursprünglich 202 auf 250 erhöht. Man hat den Vertretern der Universität regelrecht angesehen dass sie mit dieser Zahl zufrieden waren. Die Universität wusste im Voraus, dass sie in ihrer Berechnung deutlich zuwenig Plätze angegeben hatte. Die Frage vor dem Erörterungstermin war also nicht ob zusätzliche Plätze festgestellt werden, sondern wieviele. Die Universitäten, insbesondere die Lehrenden, sind über jeden Studenten froh, den sie nicht unterrichten müssen!
    Geändert von Rendo (09.12.2002 um 00:16 Uhr)



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  4. #24
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    Ich denke mal, dass jeder, der sich die ZVS Tabellen näher angesehen hat, schnell merkt, dass die nicht halb so gerecht sind, wie von ZVS behauptet wird. Die Unterschiede sind da teilweise haarsträubend.
    Und gerade in Bayern und BW ist der NC immer besonders hoch.
    Ich könnte ja jetzt monieren, dass eigentlich gerade hier die Superunis stehen, dass gerade hier das Abi eigentlich sauschwer ist oder mal den Länderfinanzausgleich ansprechen...
    Fazit ist aber dass Leute mit Abi aus BW eindeutig durch die ZVS benachteiligt werden, und solange das so ist habe ich überhaupt kein schlechtes Gewissen mich einzuklagen.
    Und ich bin sicher, dass wenn ich damit Erfolg haben sollte, an der Uni jede Menge Leute treffen werde die ein deutlich schlechteres Abi haben als ich aber ganz regulär an die Uni gekommen sind weil sie halt das Glück hatten in Berlin, Mecklenburg.....etc geboren worden zu sein.

    Der Engel



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  5. #25
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    hey Rendo. hab dir mal ne PM geschickt.



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