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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #25506
    Toastbrot im Regen
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    13.06.2009
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    Vorbei, bye bye
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    1.195
    Leitfaden zum Mutterschutz“, am 12.01.2018 veröffentlicht durch das BMFSFJ, zeigt. Dort heißt es:
    „Wichtiger Hinweis
    Der Anspruch auf Freistellung während der Stillzeit ist auf 12 Monate nach der Geburt des Kindes begrenzt. Diese zeitliche Regelung gilt nicht für den Gesundheitsschutz. Ihr Arbeitgeber muss über die gesamte Stillzeit sicherstellen, dass Gesundheitsgefährdungen für Sie und Ihr Kind ausgeschlossen sind.“
    Entnommen hier: https://dentista.de/aktuelles/neues-...lich-begrenzt/

    Wie es sich mit Nachtarbeit verhält, geht daraus aber auch nicht hervor. Da müsste man sich das MuSchG selbst mal zu Gemüte führen.



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  2. #25507
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
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    01.05.2003
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    war Gryps
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    vorbei
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    Hier immer noch (13 Monate alt)



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  3. #25508
    small but dangerous
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    23.05.2012
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    Narkosefachzwerg
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    Zitat Zitat von Salzi19 Beitrag anzeigen
    Bis zu welchem Alter haben eure kinder eigentlich noch Bedarf nach einer bzw. mehreren nächtlichen Mahlzeiten (Brust oder Flasche) gehabt?
    Wirklich größere Mengen im Sinne einer Mahlzeit hat meine Tochter nachts bis vielleicht 10 Monate getrunken. Dann war es eher Durst als Hunger (Wasser hat sie ja ab 11 Monaten als Ersatz akzeptiert). Seitdem isst sie nur noch um 18 Uhr zu Abend und frühstückt erst wieder um halb sieben.



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  4. #25509
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    17.07.2004
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    Endspurt zu... äh ja... zu...
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    11.799
    Wasser trinken hier beide nachts. Der Grosse immer selbstständig. Die Kleine teilweise selbstständig...
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  5. #25510
    Diamanten Mitglied Avatar von Colourful
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    18.07.2009
    Semester:
    Ich bin sooooo alt.
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    5.586
    Ja, Wasser wird hier auch nachts getrunken.



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