Leitfaden zum Mutterschutz“, am 12.01.2018 veröffentlicht durch das BMFSFJ, zeigt. Dort heißt es:
„Wichtiger Hinweis
Der Anspruch auf Freistellung während der Stillzeit ist auf 12 Monate nach der Geburt des Kindes begrenzt. Diese zeitliche Regelung gilt nicht für den Gesundheitsschutz. Ihr Arbeitgeber muss über die gesamte Stillzeit sicherstellen, dass Gesundheitsgefährdungen für Sie und Ihr Kind ausgeschlossen sind.“
Entnommen hier: https://dentista.de/aktuelles/neues-...lich-begrenzt/
Wie es sich mit Nachtarbeit verhält, geht daraus aber auch nicht hervor. Da müsste man sich das MuSchG selbst mal zu Gemüte führen.