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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #25576
    small but dangerous
    Mitglied seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.183
    Meine Große macht das auch...wenn ich frage wie es im Kindergarten war, kommt "Ich war gar nicht im Kindergarten!" und gemacht hat sie grundsätzlich "Nix, Mama!"
    Ich freu mich schon auf die Pubertät...

    K2 ist sehr niedlich gerade. Er robbt total schnell durch die Gegend (wie ein Soldat, nur irgendwie schief). Sieht super lustig aus, insbesondere wenn er seinen Schlafsack anhat. Wie eine kleine dicke Made



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  2. #25577
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.09.2006
    Semester:
    vorbei
    Beiträge
    376
    Ich habe eine Frage: weiß jemand, ab wann man verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die SS mitzuteilen. Bei uns ist es so, dass es nur möglich ist weiterzuoperieren, wenn es nur einen Ebene höher weiß. Sobald es komplett offiziell ist, hat man nur Nachteile (keine OPs, andere spannende Sachen, man muss Blutabnehmen, ist alleine auf Station etc und muss es akzeptieren, ist ständig nur Springer (auch was Dienstzeiten angeht) etc.) Daher möchte ich es in dieser SS möglichst spät bekannt geben. Aktuell helfen mir Kollegen, dass ich nicht zu OPs mit Röntgen gehen muss oder nehmen auch bei bekannten HIV Patienten Blut ab. Daher sehe ich aktuell meine gefährdung nicht allz u groß.
    Wann muss es der AG wissen zur Planung etc?



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  3. #25578
    Diamanten Mitglied
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    12.09.2006
    Beiträge
    5.498
    Erstmal herzlichen Glückwunsch! Wie weit bist du denn? Ich musste meine Chefin bereits in der 8.SSW bescheid geben, da mir mein Gyn gleich ein Beschäftigungsverbot erteilt hat. Das ist bei angestellten Zahnärztinnen immer so und ich hatte da ehrlich gesagt auch nix dagegen, weil ich zu der Zeit einfach furchtbar müde war



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  4. #25579
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Wenn Du selber operieren möchtest, was Du ja prinzipiell selber entscheiden darfst, Dir Dein AG das aber mit Verweis auf das MuSchuG verweigert, dann würde ich an Deiner Stelle mit dem gleichen Verweis das Blutabnehmen ablehnen...



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  5. #25580
    Diamanten Mitglied
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    3.901
    Die Frage ist halt, ob man den AG dahingehend „erpressen“ kann: entweder OP oder BV?
    Wenn du keine Bürotätigkeiten machen willst, behalt es für dich. Wobei andererseits keine Dienste und ausgleichende Vergütung auch wegfallen dann...



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