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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #28391
    Diamanten Mitglied Avatar von Colourful
    Mitglied seit
    18.07.2009
    Semester:
    Ich bin sooooo alt.
    Beiträge
    5.586
    Nee, ist doch alles gut. Nur ist es eben nicht so, dass da schnell die Allgemeinheit einspringen muss, nur, weil man sich trennt und Beziehungen auch mal nicht funktionieren.

    ja, hab mich schon gefragt, wie das bei euch dann funktioniert. Aber es ist in der Tat so, dass was wir in Teilzeit verdienen ist oft immer noch mehr, als das, was viele in Vollzeit haben. Also von daher. Und ich glaube, dass wir da auch nicht so weit auseinander sind.



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  2. #28392
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    10.01.2009
    Beiträge
    3.902
    Es ging ja gar nicht darum, dass ich irgendwem ein Leben auf allgemeinkosten unterstellt hätte!
    Ich postete das Bild, dass Männer und Frauen eben nicht das gleiche können, und sich damit ergänzen (rein biologisch kann da keiner widersprechen...). Da meinte kandra:

    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Solange man als "Hausfrau" die die Kinder erzieht, keine gleichwertigen Rentenansprüche erwirbt als würde man voll arbeiten (was man de facto ja tut, nur eben anders), funktioniert dein Zitat in der heutigen Gesellschaft einfach nicht.
    Und deshalb sagte ich; wer geringere Renten beklagt, wird keine Lösung finden.
    Aber wenn halt die Eltern zusammenblieben, würde dieses Problem nicht bestehen, weil sie weiterhin vom gemeinsamen Budget leben würden, unabhängig davon wer wieviel Zeit in Beruf oder Kinderbetreuung gesteckt hat.



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  3. #28393
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Aber die Realität bei 30% geschiedenen Ehen sieht nun mal anders aus und die neue Rechtsprechung zum Thema Unterhaltspflicht ist eben auch ganz anders als früher, wo der Mann der damals ja selten arbeitenden Frau nicht unerheblich viel Geld zahlen musste. Daher würde ich jeder nicht arbeitenden Frau, die sich für die Vollzeitkinderbetreuung entscheidet (was ich im Übrigen absolut nicht verwerflich finde!), raten, dass sie sich eben doch um die Rente Gedanken macht. So entweder freiwillige Zahlungen nach den drei Jahren Erziehungszeit, die angerechnet werden, oder abtreten der Punkte des Mannes oder sonstwas.



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  4. #28394
    Diamanten Mitglied
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    5.499
    Die rentenpunkte werden im Fall einer Scheidung sowieso miteinander aufgerechnet. Würde nur bei mir z. B. Nichts bringen, da ich nur ins versorgungswerk einbezahle und keinen rentenanspruch über die drv habe.

    Für alleinerziehende gibt es übrigens eine eigene Steuerklasse (die 2), sobald man aber wieder mit jemanden zusammen wohnt muss man wieder wechseln.



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  5. #28395
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
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    30.693
    Hast du denn mal durchrechnen lassen, ob es Dir etwas bringen würde, freiwillig weiter so einzuzahlen, dass Du dadurch 60 Beitragsmonate voll hättest, damit Deine 36 nicht verfallen?



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