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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi, hab vor demnächst irgendwo einen Vertrag auf meine erste Assistenzarztstelle zu unterzeichnen.
    Gegenwärtig gehe ich davon aus dass es mich an ein kirchliches Haus, bzw. die Diakonie, verschlägt.
    Da ich ziemlich unbeleckt bin was die entsprechenden Tarife und Begrifflichkeiten angeht wollte ich mal fragen ob vielleicht jemand nochmal die wesentlichen Unterschiede zwischen kommunalen, kirchlichen und universitären Häusern erläutern könnte. Im Berufsbeginner FAQ steht dazu nichts.

    Außerdem : Was macht man eigentlich wenn ein bestimmtes Haus nicht entsprechend der gültigen Tarife entlöhnt. Wie lässt sich das schnell und einfach feststellen ? Im Vertragswirrwarr kann ja sowas schon mal verklausuliert werden und untergehen.

    Was ist sonst noch wichtig ? Sollte man auf die Kündigungsbedingungen achten ? Sind Weiterbildungen, Überschriften etc. schriftlich verankert ?

    Das sind jetzt für viele von euch sicherlich lächerliche Fragen, aber der Grund ist folgender : Ne Freundin von mir hat sich kürzlich auf eine Stelle beworben, hat die Zusage bekommen und wird nun bis zum vermeintlichen Arbeitsbeginn mit der Unterzeichnung des Vertrages hingehalten obwohl dieser bereits wenige Tage nach Einigung bei ihr eintreffen sollte. Trotz mehrfacher Korrespondenz mit dem Chefarztsekretariat wird der Vertrag zurückgehalten.
    Sie vermutet, dass der Vertrag zurückgehalten wird um eine genauere Prüfung zu vermeiden, frei nach dem Motto : Morgens den Vertrag unterzeichnen und dann gleich auf die Station zum arbeiten.
    Ist sowas möglich ?

    Mfg



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Möglich ist alles, aber meistens sind es die Verwaltungen, die nicht in die Hufe kommen mit den Verträgen. Ich würde an Stelle deiner Freundin eines ganz klar machen: Erst der Vertrag mit ausreichend Zeit zum Durchlesen (ruhig Kopie mit nach Hause nehmen) und dann erst Beginn der Arbeit. In Zeiten wie diesen ist es nämlich nicht mehr so, dass man sich solche Sperenzchen bieten lassen muss, weil man sonst nie mehr einen Job bekommt. Im Gegenteil: Es gibt genug Jobs.
    WENN es also am Chefsekretariat liegt, dann sollte sie das dort klarstellen.

    In der Regel ist es so, dass in den Häusern kommunaler oder kirchlicher Träger Standardverträge ausgegeben werden, die sich auf die gängigen Tarifwerke beziehen (AVR, TV-Ärzte etc.). Private Träger müssen in den Vertrag hineinschreiben (und zwar in Zahlen), was du verdienen wirst. Ähnliches gilt für Kündigungsfristen, Urlaubszeiten etc.
    Alles ganz genau durchlesen, Kopie zuschicken lassen und ggf. wegen verschiedener Klauseln im Internet nachschauen oder einen Anwalt fragen.

    Grüße
    Feuerblick
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
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    Zitat Zitat von diesel82
    Hi, hab vor demnächst irgendwo einen Vertrag auf meine erste Assistenzarztstelle zu unterzeichnen.
    Gegenwärtig gehe ich davon aus dass es mich an ein kirchliches Haus, bzw. die Diakonie, verschlägt.
    Da ich ziemlich unbeleckt bin was die entsprechenden Tarife und Begrifflichkeiten angeht wollte ich mal fragen ob vielleicht jemand nochmal die wesentlichen Unterschiede zwischen kommunalen, kirchlichen und universitären Häusern erläutern könnte. Im Berufsbeginner FAQ steht dazu nichts.
    Naja, der größte Unterschied ist die Bezahlung. Bei uns in NRW entlohnt die Evangelische Kirche nach TV-Ärzte KF. Das ist soviel wie an den Unis. Die kommunalen Krankenhäusern zahlen etwas weniger, die katholischen nach AVR und zumindest bei uns um einiges weniger. In Deinem Vertrag müsste der entsprechende Tarifvertrag genannt sein und auch die Stufe, in die Du eingruppiert wirst. Das Bruttogehalt kannst Du spätestens dann einfach ergooglen.

    Außerdem : Was macht man eigentlich wenn ein bestimmtes Haus nicht entsprechend der gültigen Tarife entlöhnt. Wie lässt sich das schnell und einfach feststellen ? Im Vertragswirrwarr kann ja sowas schon mal verklausuliert werden und untergehen.
    Naja, im Vertrag steht meistens nur drin, auf welchen Tarifvertrag sich das alles bezieht und darin kannst Du das nachlesen.


    Was ist sonst noch wichtig ? Sollte man auf die Kündigungsbedingungen achten ? Sind Weiterbildungen, Überschriften etc. schriftlich verankert ?
    Entweder es steht im Vertrag selbst, oder im Vertrag, auf den verwiesen wird.

    Das sind jetzt für viele von euch sicherlich lächerliche Fragen, aber der Grund ist folgender : Ne Freundin von mir hat sich kürzlich auf eine Stelle beworben, hat die Zusage bekommen und wird nun bis zum vermeintlichen Arbeitsbeginn mit der Unterzeichnung des Vertrages hingehalten obwohl dieser bereits wenige Tage nach Einigung bei ihr eintreffen sollte. Trotz mehrfacher Korrespondenz mit dem Chefarztsekretariat wird der Vertrag zurückgehalten.
    Sie vermutet, dass der Vertrag zurückgehalten wird um eine genauere Prüfung zu vermeiden, frei nach dem Motto : Morgens den Vertrag unterzeichnen und dann gleich auf die Station zum arbeiten.
    Ist sowas möglich ?
    Ich würde eher denken, dass die Personalabteilung mal wieder nicht in die Pötte kommt. Gerade jetzt kurz nach Weihnachten und Neujahr.

    Ich habe meinen Vertrag übrigens nicht sonderlich geprüft, nur geschaut, ob Wochenstundenzahl, Tarifvertrag, Laufzeit und Probezeit stimmen. Ehrlich gesagt gehe ich einfach davon aus, dass Assistentenverträge Standardverträge ohne Sonderklauseln etc. sind, die ja auch nicht verhandelt werden können, habe ihn einmal gelesen und unterschrieben. Kann sein, dass es blauäugig war, bisher habe ich noch keine Haken gefunden (und wenn doch, habe ich ja noch ein paar Monate Probezeit zum schnellen Kündigen ).

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Schon wieder woanders
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    Zitat Zitat von McBeal
    In Deinem Vertrag müsste der entsprechende Tarifvertrag genannt sein und auch die Stufe, in die Du eingruppiert wirst. Das Bruttogehalt kannst Du spätestens dann einfach ergooglen. Im Vertrag steht meistens nur drin, auf welchen Tarifvertrag sich das alles bezieht und darin kannst Du das nachlesen.
    Stimmt, auch bei mir steht im Vertrag TV-Ärzte/VKA, google half dann mit genauen Zahlen weiter, obwohl ich nicht wie erwartet die schönen Tabellen gefunden habe...
    Ich würde eher denken, dass die Personalabteilung mal wieder nicht in die Pötte kommt. Gerade jetzt kurz nach Weihnachten und Neujahr.
    Ich hab per Mail ne Zusage am 23.12. bekommen - der Vertrag kam erst am 16.1. und ich wurde schon langsam hibbelig, obwohl Arbeitsbeginn erst am 1.3. sein wird. Mir kam's trotzdem lang vor und ich hab schon damit gerechnet, daß meine Stelle wegrationalisiert wurde, bevor ich überhaupt angefangen hab zu arbeiten....
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    FA
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    Ich unterschreibe meinen Vertrag am ersten Arbeitstag

    Hab aber schon vorher von der Verwaltung immer Briefe gekommen, dass alles in die Wege geleitet wird etc.

    Ach ja: ich hab vorab ne Kopie vom Vertrag verlangt und die wurde mir auch zugeschickt.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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